Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

Die Praktische Studienzeit – Wann?Wo?

| Keine Kommentare

Die Praktische Studienzeit gehört zu den Zulassungsvoraussetzungen des Ersten Staatsexamens. In Brandenburg/Berlin müssen 13 Wochen Praktikum nachgewiesen werden ( § 6 JAG 2003 (Berlin/Brandenburg) i. V. m. § 2 JAO 2003 (Berlin/Brandenburg)).

Grundsätzliches zum Praktikum

Das Praktikum kann bei einer oder mehreren Stellen absolviert werden, allerdings nur in der vorlesungsfreien Zeit. Bei mehreren Stellen sollte die Dauer 4 Wochen jeweils nicht unterschreiten.

Als geeignete Stellen sind Gerichte, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder, Rechtsanwälte und Notare, sowie die Rechtsabteilungen bei Verbänden oder Wirtschaftsunternehmen angegeben. Natürlich kann das Praktikum auch im Ausland absolviert werden, hierfür gelten dieselben Anforderungen wie für das Inland.

Ziel des Praktikums soll das vertraut machen mit dem juristischen Arbeitsalltag sein. So soll der Studierende entsprechend seines Ausbildungsstandes mitarbeiten, die Arbeitsabläufe kennenlernen und die hierfür notwendigen Arbeitsmittel.

Bei einigen Universitäten sind Zeitpunkt und Art des Praktikums vorgeschrieben. In Brandenburg (und auch Berlin soweit ich weiss) ist dies nicht so, ich kann daher auch nur aus dieser Perspektive schreiben :).

 

Der richtige Zeitpunkt für das Praktikum

Den „richtigen“ Zeitpunkt für das Praktikum gibt es wahrscheinlich nicht. Wie so häufig in unserem Studiengang ist es eine Abwägungsfrage. Generell lässt sich aber sagen:

  Je später das Praktikum absolviert wird, umso mehr könnt ihr tatsächlich mitarbeiten. Die Frage der Mitarbeit ist zwa r Stellenabhängig, aber wenn ihr schonmal Prozessrecht gehört habt, ist eine Grundlage gegeben.

Je früher das Praktikum durch ist, je mehr Zeit habt ihr „nach hinten raus“. Wer zu lange wartet ist in der Examensvorbereitung auch im Praktikum. Das kann zwar im Hinblick auf die Mitarbeit positiv sein, im Hinblick auf eure Auslastung aber eher nicht.

  Wenn ihr euch noch nicht sicher seid was ihr später machen wollt, teilt die 13 Wochen auf zwei oder mehr Stellen auf. Es ist generell ratsam vor dem Referendariat schonmal den Ablauf  innerhalb des Gerichts zu kennen, aber auch die Arbeitsweise einer Kanzlei gesehen zu haben. Bei Aufteilung der 13 Wochen empfiehlt sich natürlich auch ein „früherer“ Start.

  Vorlieben sollten natürlich berücksichtigt werden, aber traut euch auch ein Praktikum in einem Rechtsbereich zu der euch vielleicht nicht so liegt. Innerhalb des Praktikums lernt ihr die Materie von einer ganz anderen Seite kennen.Daher kann auch ein Prakitkum nach den großen Scheinen noch ungeahnte Einblicke geben.

Die Bewerbung für das Praktikum

Generell wird gesagt: Sechs Wochen vor Praktikumsbeginn solltet ihr euch bewerben. Informiert euch vorher ob die Bewerbung per Post oder per Mail erwünscht ist. Die klassische Bewerbung mit Lebenslauf, Kopien eurer Zeugnisse und sonstige Scheinchen ist gefragt. Bei einer Bewerbung per Mail wählt das PDF Format! Es gibt da schöne Möglichkeiten einzelne PDF Dateien zusammenzufügen.

Es dauert meist ein wenig bis eine Rückmeldung kommt – wenn eine kommt.

Was soll euch das Praktikum bringen?

Natürlich soll ein Praktikum euch zunächst einen Einblick verschaffen. Aber stellt euch bevor ihr euch bewerbt die Frage „Was erwarte ich von dem Praktikum?“. Die Beantwortung dieser Frage führt meist auch zur Beanwortung der Frage wo ihr euer Praktikum ableisten möchtet. Ausserdem habt ihr dann auch eine Antwort wenn diese Frage im Vorstellungsgespräch oder am ersten Praktikumstag auftaucht.

Fragt euch also was ihr lernen wollt, wissen wollt oder machen wollt. Wieviel ihr euch zutraut und was ihr lieber erstmal nur erklärt haben möchtet.

Ein weiterer Punkt ist der Kontakt. Networking ist auch bei uns wichtig. Ein Praktikum verschafft euch Kontakte und wenn ihr in guter Erinnerung bleibt, hilft euch das bei späteren Fragen ggf. weiter. Eventuell eröffnet sich auch die Möglichkeit als Studentische Hilfskraft weiter bei der Praktikumsstelle zu bleiben.

Die Praktikumsbescheinigung und Anerkennung

Zunächst zur Anerkennung:

Leistet ihr euer Praktikum bei einer Stelle ab die nicht in der Aufzählung eures zuständigen Prüfungsamtes aufgeführt ist, solltet ihr vorab beim Prüfungsamt anfragen ob es anerkannt wird. Darunter fallen in einigen Bundesländern z.B. das Praktikum bei einem Politiker, bei einer Partei, bei Organisationen, verschiedene Praktika im Ausland und so weiter.

Für die Bescheinigung gibt es für gewöhnlich einen formlosen Vordruck. Enthalten sollte sie neben eurem Namen, Matrikelnummer und Geburtsdatum, die Stelle bei der ihr es abgeleistet habt. Nicht vergessen: die Bestätigung dass es sich um einen Volljuristen handelt! Der Zeitraum des Praktikums und ggf. eine kleine Umschreibung der Dinge die ihr im Praktikum gemacht habt.

Für Berlin/Brandenburg findet sich ein Vordruck hier.

 

Viel Spaß im Praktikum!

Erfahrungsberichte zum Anwaltspraktikum und Gerichtspraktikum folgen 🙂

 

 

 

 

 

 

 

 


Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.