Juristischer Gedankensalat

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Der Ablauf des 1. Staatsexamens – Prüfungsablauf

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Nach erfolgreicher Meldung zum Staatsexamen kann es losgehen: Die schriftlichen Prüfungen stehen an.

Bei den schriftlichen Prüfungen in Berlin / Brandenburg werden die Klausuren im Block geschrieben, d.h. jeweils die Klausuren aus einem Rechtsgebiet nacheinander. Z.B. Montag, Dienstag Ö-Recht, Donnerstag, Freitag Strafrecht und dann Montag, Dienstag, Donnerstag Zivilrecht. In den anderen Bundesländern ist dies – größtenteils – ebenfalls der Fall.

Die Dauer der Bearbeitungszeit sind fünf Zeitstunden. Es empfiehlt sich also frühzeitig Klausuren unter „echten Bedingungen“ zu schreiben. Zeitmanagment ist extrem wichtig in der Klausur! Handys sind verboten, entweder komplett zu Hause lassen oder ausgeschaltet (!) in der Tasche. Das Gerücht der Handyscanner ist kein Gerücht. Deckt euch mit genug (Nerven)- Nahrung und Wasser ein. Fünf Stunden können sowas von lang sein, aber auch sowas von kurz!

Für die Zeit nach den Klausuren gilt: Wenn was in die Hose gegangen ist in den Klausuren. ist es nicht mehr zu ändern. Macht ein wenig frei, spannt ab und fangt dann rechtzeitig mit der Vorbereitung auf die mündliche an. Denn die mündliche bietet nochmal die Chance richtig Punkte zu holen!

Nach ungefähr drei Monaten (zumindest in Berlin / BrB) kommt dann die Ladung zur mündlichen, meist mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung.

Die mündliche Prüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen. Diese besteht aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Prüfern. In Berlin / BrB kommt mit der Ladung auch gleichzeitig die Einladung zur Vorstellung bei dem/der Vorsitzenden der Prüfungskommission. Es empfiehlt sich dies wahrzunehmen. Der erste Eindruck zählt. Hier bietet sich die Gelegenheit den Prüfer schon vorher einmal gesehen zu haben und im Gespräch schonmal ein wenig zu schauen „wie er/sie  so unterwegs ist“. Häufig wird die Frage nach der angestrebten Note gestellt. Wie ihr diese beantwortet sollte überlegt sein, jemand der 18 Punkte anstrebt, wird auch 18 Punkte-Fragen gestellt bekommen.

Es empfiehlt sich bereits vor der eigenen Kampagne einfach mal eine mündliche Prüfung zu besuchen. Nicht als Teilnehmer, als Zuschauer. Soweit mir bekannt, ist dies auch in den anderen Bundesländern möglich.Der Vorteil ist: Den Ablauf der Prüfung hat man schonmal gesehen, es ist also kein Neuland mehr. Und auch die Form der Prüfung ist dann keine Unbekannte mehr. Ob man diese Möglichkeit wahrnimmt, liegt an einem selbst. Wer schon immer in unbekannten Situationen „gut“ war, der braucht diese Sicherheit wohl eher nicht.

Die Gruppengröße in der mündlichen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Berlin / BrB sind es meist vier – fünf. Die Nummern der Mitprüflinge werden euch in der Ladung mitgeteilt. Ob ihr vorher Kontakt sucht oder nicht, bleibt euch überlassen.

Das bei der Meldung zum Staatsexamen gewählte Rechtsgebiet für den mündlichen Vortrag kommt nun zum Tragen. Der Vortrag hat eine Stunde Vorbereitungszeit. Die Vortragszeit beträgt etwa 10 Minuten, anschließend etwa 10 Minuten Fragen. Bei einer 4er – Gruppe heisst das: 40 Minuten Vorträge, 40 Minuten Fragen.

Insgesamt solltet ihr ein der Vorbereitungsphase alle Möglichkeiten nutzen. Schreibt Klausuren, besucht Examinatorien. Innerhalb der Infoveranstaltung die ich besucht habe sagte uns der Mensch vom Prüfungsamt: Für die Klausuren gilt: Methodik zählt, kein Detailwissen. Für die mündliche gilt: Detailwissen ist gut. Im übrigen gibt es in der mündlichen Prüfung keine Freunde, geprüft werdet ihr, es ist euer Staatsexamen. Freundschaft hat da nichts zu suchen.

Anmerkung: Die Zeiten, Abläufe variieren von Bundesland zu Bundesland. Ich kann mich nur auf Berlin / Brandenburg beziehen, bitte fragt bei euren Prüfungsämtern nach!

 

 

 


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