In Teil 1 ging es um die Zulässigkeit der Verfahren vor dem BVerfG. Aufbauend auf diesem Grobschema wird hier die Zulässigkeit geprüft. Die Abstrakte Normenkontrolle besteht aus diesen drei Normen-Blöcken: Art. 93 Abs. 1 Nr.2 GG, § 13 Nr. 6 … Weiterlesen →
Hinter Türchen No. 15 versteckt sich ein Begriff aus dem Öffentlichen Recht. Häufig schon haben wir ihn gehört, er wird uns auch immer wieder begegnen: Normenhierachie. Normenhierachie bezeichnet die Rangordnung der verschiedenen Normebenen in einem Staat. Einfach, oder? Es geht … Weiterlesen →
Auch innerhalb der Grundrechte gelten besondere Bereiche für Minderjährige. Altersgrenzen als solche enthält das Grundgesetz nur in Art. 12a Abs.1 GG und Art. 38 Abs.2 GG. Innerhalb der Grundrechtsmündigkeit und Minderjährigen in Ausübung ihrer Grundrechte werden zwei Möglichkeiten erwogen: – … Weiterlesen →
Grob lassen sich die Grundrechtstypen innerhalb der Berechtigung so darstellen: Als Jedermannsrechte werden die Grundrechte bezeichnet, die keine Eingrenzung der Berechtigung in persönlicher Hinsicht vorsehen. Erkannt werden sie an den Formulierungen: „Jeder“,“Jedermann“,“Alle“ oder „Niemand“. Als Deutschenrecht werden die Grundrechte bezeichnet … Weiterlesen →
Nach Georg Jellinek sind die klassischen Funktionen der Grundrechte im Verhältnis zwischen dem Einzelnen und dem Staat in drei Gruppen zu unterscheiden: 1. status negativus (Abwehrrechte) „Was nach Abzug der rechtlichen Einschränkung für den einzelnen an Möglichkeit zur individuellen Betätigung … Weiterlesen →