Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

Wie remonstriert man eigentlich?

| 3 Kommentare

Die Zeit der Bekanntgabe der Noten ist da und damit auch die ein oder andere Unzufriedenheit in Bezug auf die erhaltenen Punkte. Was machen wenn die Punktevergabe einem nicht gerechtfertigt erscheint?Wenn man Sachverhalte besprochen hat,die aber „übersehen“ wurden oder wenn man einfach das Gefühl hat die Hausarbeit/Klausur sei nicht ganz gewürdigt worden?

Richtig,remonstrieren!

Da die verschiedenen Uni´s auch verschiedene Regelungen für die Remonstration haben,versuche ich hier allgemein ein paar Punkte anzusprechen.

Oftmals wird abgeraten zu remonstrieren weil „das eh nichts bringt“,“sowieso nichts ändert“ oder die Note schlechter werden kann.
Ja,die Note kann schlechter werden,das vorab.Aber die anderen Gründe liegen im Auge des Betrachters.Es gibt auch kein Erfolgsrezept oder geheime Tricks wie die Arbeit besser wird,im Prinzip ist die Remonstration ein Einspruch gegen die Bewertung der Arbeit.
Gleich vorweg: Nur eine „schlechte“ Note ist noch kein Grund zur Remonstration!
Sie sollte nur dann versucht werden,wenn z.B. der Korrektur schwerwiegende rechtliche Fehler gemacht hat,unzureichende oder fehlende Randbemerkungen,fehlende Berücksichtigung einzelner Punkte seitens des Korrektors u.s.w..

Die Remonstration erfolgt schriftlich.Welche Bedingungen weiterhin gestellt sind ist an jeder Uni unterschiedlich,es hilft die Richtlinien der Uni zu lesen.So verlangen manche Uni´s eine doppelte Ausführung,die Bescheinigung einer Teilnahme an einer Besprechung der betreffenden Arbeit und die Fristen sind ebenfalls nicht einheitlich.
Es geht um eine objektive und sachliche Betrachtung der (wie man meint) Fehler des Korrektors.

Formales

Die Remonstration sollte an den betreffenden Professor adressiert sein.
Beginnen kann sie z.B. so:


 

 

„Sehr geehrte Frau/Herr Prof. Muster,

ich darf das korrigierte Exemplar meiner Hausarbeit an Sie zurückreichen. Ich halte die Bewertung für sachlich nicht gerechtfertigt und daher in der Notenstufe zu niedrig.“

 

Danach folgt die Darlegung der Remonstrationsgründe.Man stellt Punkt für Punkt die (aus eigener Sicht) „falsche“ Betrachtung des Korrekturs dar,unter Angabe der Fundstelle in der Arbeit und entkräftet diese Ansicht im Anschluss.Dabei kann auf die Literatur verwiesen werden oder auf die Sicht des Professors.Die Liste der Dinge die angesprochen und belegt werden können ist lang:

  • als „nicht vertretbar“ benannte Ausführungen,die aber diskutabel sind.Immer an Literaturbelege ect. denken!
  • unzutreffende Einwände gegen die eigene Argumentation,denn: es gibt kein konkretes „richtig“ oder „falsch“ mehr
  • unzutreffende Einwände gegen Inhalte der Arbeit,z.B. angeblich fehlende Darstellungen
  • unzutreffende Einwände gegen eigene Ansätze,diese kann man durch eigene Ausführungen „erklären“
  • unzutreffende Einwände gegen den Aufbau.Gut,wenn ihr natürlich grobe Fehler im Gutachten macht,dann vorher überlegen ob ihr wirklich einen
  • vertretbaren Aufbau gewählt habt.
  • formelle Korrekturfehler wie z.B. Schlangenlinien oder Sätze wie (selbst auch schon gelesen) „nur i.E. vertretbar“.Denn: Mängel müssen auch solche behandelt werden,dazu gehört auch die Kennzeichnung.
  • die Form betreffende Anmerkungen wie z.B.  eine andere Schriftart als gefordert sprechen für eine Neubetrachtung der Arbeit sofern sich dieses auf die Punkte niederschlägt
  • Ebenso gilt: Eine vertretbare Lösung (z.B. das Vertreten einer Mindermeinung) darf nicht als falsch gewertet werden. (BVerfGE 84, 34)

 

Nachdem nun alle Punkte aufgeführt wurden und die Belege aufgeführt wurden,bittet man am Schluss der Remonstration noch um eine Neubewertung.Dieses kann z.B. so aussehen:

 

„Nach alledem darf ich Sie daher freundlichst bitten, die festgesetzte Notenstufe nochmals einer kritischen und wohlwollenden Prüfung zu unterziehen.“

 

Es sollte darauf geachtet werden die Remonstration objektiv und sachlich zu schreiben.Verzichtet werden sollte auf jeden Fall auf eigene unsachliche Bemerkungen,jegliche Äußerungen die den Korrektor in seiner Kompetenz angreifen,Hinweise auf die eigene „missliche“ Lage (Der Streit mit der Freundin oder Stress mit den Eltern ist hier wirklich nicht von Belang) und auf ellenlange Ausführungen.
Vergleiche mit anderen Arbeiten sind mit Vorsicht zu genießen,nur wenn die eigene Ausführung schlechter bewertet wurde obwohl es dieselbe wie in einer anderen (besser bewerteten) Arbeit ist,kann ein Vergleich angebracht sein.

So,unterschreiben und abgeben.Darauf achten die Formalia der Uni einzuhalten und hoffen das es etwas bewirkt.
Allen die es versuchen wünsche ich Viel Erfolg!


3 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.