Juristischer Gedankensalat

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Der Juristische Stil – Formalia, Tipps und Tricks

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Jeder Jurastudent lernt es im Ersten Semester: Das wichtigste überhaupt ist der Juristische Stil. Der ist nämlich schön und präzise. Das Schlagwort schlechthin: Gutachtenstil!
Wer das erste Mal vor einer Klausur oder Hausarbeit sitzt, dem fällt es schwer sich an die Vorgaben zu halten. Aber keine Sorge: Übung macht den Meister und irgendwann geht es ganz von allein.
Aber es muss eben geübt werden, eingeübt besser gesagt.

Aus meiner Erfahrung zunächst einige kleine Stiltipps:

  • KKKS = Kurze, klare, knackige Sätze. Schachtelsätze alá „Der A hat nicht erkennen lassen, dass das Auto das dort stand, nicht sein eigenes war, was hier aber nicht relevant ist.“ sind nicht nur für den Lesefluss stark bremsend. Der Hauptsatz hat die Hauptaussage, der Nebensatz die Nebenaussage. Auch ist zu verzichten auf den übermäßigen Gebrauch von „dass“ und „denn“.
  • Bei den Juristen gilt: Alles was Überflüssig ist, ist schlichtweg falsch. Mag sich zunächst komisch anhören, ist aber Tatsache. Warum?
    Zunächst verrät ein übermäßiger Wortschwall einfach nur Unsicherheit. Dann bedarf das Geschriebene keiner unnötigen Ausschmückung, Füllwörter wie „auch“, „wohl“ oder „freilich“ sind einfach überflüssig.
  • Immer – ohne Ausnahme – sind Wörter wie „ja“ und „gar“ ein Stilfehler.
  • Starke Wörter wie „zweifellos“ sind für den Korrektor ein Anzeichen für schwache Argumente. Sie sollten daher vermieden werden.
  • Zuviele Abkürzungen machen den Text zäh, sie sollten daher nicht übermäßig verwendet werden.
  • Fremdwörter sind eine Falle. Manche glauben, durch die häufige Verwendung von Fremdwörtern dem Gegenüber die eigene Bildung zu zeigen. Leider erzeugt gerade dieses Verhalten nicht den Eindruck guter Bildung. Der Jurist bedient sich nur dann eines Fremdwortes, wenn er es als Fachausdruck verwendet oder aber wenn ein passendes deutsches Wort fehlt. Als kleines Beispiel: Unterscheiden hört sich immer besser als Differenzieren. Zudem tritt der oder andere ins Fettnäppfchen beim Gebrauch vermeintlicher Fachwörter. Oftmals haben genau diese Fachwörter in der Juristerei eine ganze andere Bedeutung. Kleines Beispiel? Das Wort „zurechnen“ hat in der Juristerei eine ganz andere Bedeutung als im Alltagssprachgebrauch.
  • Ausrufezeichen sind als Kraftausdruck zu verstehen. Daher sollten genau diese in einer Juristischen Arbeit vermieden werden.
  • Genauso verhält es sich mit Anführungszeichen, sie dienen lediglich dazu Zitate zu kennzeichnen – nicht aber die eigenen Gedanken.
  • Ganz wichtig: Dieselbe Sache muss durchgehend mit demselben Ausdruck bezeichnet werden. Das führt zwar zu Wiederholungen, ist aber Formal korrekt.

Die Liste der Stiltipps lässt sich unendlich weiterführen. Dazu sind auch jede Menge Bücher erschienen

Literaturempfehlung:

Allein mit Sprache schreibt sich noch keine Klausur und eine Hausarbeit erst recht nicht. Das nächste Schlagwort was gerade im ersten Semester immer und immer wieder auf den Tisch kommt ist: Gutachtenstil.

  • Der Gutachtenstil beginnt mit der Begründung und endet mit der Lösung. Der Leser des Gutachtens soll Schritt für Schritt zur Lösung hingeführt werden. Als Beispiel sei genannt: A kann von B Schadensersatz verlangen, wenn ….
    Der Gutachtenstil wird innerhalb der Probleme eines Falles angewendet. Es wäre auch stilistisch nicht verträglich wenn eindeutige Sachverhalte durch den Gutachtenstil nochmals verdeutlicht werden. Daher kann bei völlig problemlosen und klaren Sachverhalten der Feststellungsstil genutzt werden.
  • Verteufelt ist dagegen der Urteilsstil. Er urteilt erst und begründet dann. Dementsprechend wird der Leser nicht zur Lösung hingeführt, sondern bekommt sie als erstes zu sehen. Das kann und soll nicht Sinn einer Klausur oder Hausarbeit sein.

Formalia einer Klausur

Aus meiner Erfahrung sind für die Klausur folgende Formalia zu beachten:

  • Benutzt wird liniertes Papier – ohne Ausnahme.
  • Am linken Rand ist ein Korrekturrand von 7 cm (kann sicher von Uni zu Uni unterschiedlich sein) zu lassen.
  • Die Blätter werden einseitig beschrieben.
  • Die Blätter sollten nummeriert werden.
  • Hässlichkeit verkauft sich nicht. Daher gilt: Auch Optisch sollte die Klausur „gut“ aussehen. Das fängt bei der Schrift an und hört bei der Strukturierung auf.
  • Die Klausur sollte am Ende der Bearbeitung unterschrieben werden.

Das ganze kann natürlich von Uni zu Uni abweichen, aber dem Grunde nach dürften die Vorgaben ähnlich sein.

Formalia einer Hausarbeit

Die Hausarbeit besteht zunächst aus fünf Teilen:

  • Das Deckblatt
  • Der Sachverhalt
  • Das Inhaltsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Gutachten

Das Deckblatt enthält den Namen und die Anschrift des Erstellers, sowie Fachsemester und Matrikelnummer. Der Titel der Arbeit und der Lehrstuhl sowie Angabe des jeweiligen Semesters (Sommer-/Wintersemester) gehören natürlich auch dazu.

Der Sachverhalt ist entweder zu kopieren oder aber abzutippen. Ich musste ihn bisher immer selbst nochmal abtippen (kann von Uni zu Uni natürlich unterschiedlich sein). Vorteil beim abtippen ist allerdings: Man lernt den Sachverhalt schonmal kennen.

Das Inhaltsverzeichnis dient als erster Wegweiser durch das Gutachten. Es enthält alle Zwischenüberschriften und darf keine Fragen aufwerfen, sondern nur die juristischen Schritte aufzeigen. Als Gliederungszeichen können Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, kleine Doppelbuchstaben und so weiter dienen. Bitte nicht zu weit verzweigen, sonst winken die Verständnisprobleme.

Im Literaturverzeichnis findet sich in alphabetischer Reihenfolge die zitierfähige Literatur, wenn aus ihr zitiert wurde.
Unter zitierfähige Literatur fallen:

  • Lehrbücher
  • Aufsätze
  • Fest- und Streitschriften
  • Kommentare

Nicht zitierfähig sind:

  • Skripte

Gerichtsentscheidungen und Parlamentsdrucksachen finden sich nur in den Fußnoten, nicht aber im Literaturverzeichnis. Ausgenommen sind Urteilsanmerkungen.
In der Darstellung der Quellen sind folgende Angaben zu machen:
Namen des Verfassers (Vornamen nur bei Verwechslungsgefahr, akademische Grade werden nicht angebeben)
Vollständiger Titel des Werkes
Ab der zweiten Auflage die Auflagenanzahl,bei mehrbändigen Werken die Angabe des Bandes
Erscheinungsort und -jahr
In Klammern gesetzt jeweils die Angabe „Zitiert als:“

Wie die Hausarbeit gegliedert ist, also ob sich das Literaturverzeichnis nun am Anfang oder am Ende des Gutachten befindet, ist von Uni zu Uni unterschiedlich.

Im Gegensatz zur Klausur finden sich in der Hausarbeit Fußnoten. Diese sollten vorhanden sein, denn ohne sie geht es nicht. Einige Tipps zum Thema Fußnoten:

  • Nie blind zitieren!
  • Durch das gesamte Gutachten fortlaufende Nummerierung.
  • Die Fußnotennummer steht an der Stelle des Textes auf die sie bezogen ist.
  • Der Text der Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt.
  • Autoren können in Kursiv hervorgehoben werden.
  • Rechtssprechung geht der Literatur immer vor!

Formatierungstipps zur Hausarbeit

Natürlich soll die Hausarbeit nicht nur inhaltlich, sondern auch äußerlich glänzen. Aufpolierungstipps:

  • Links 7cm Rand, sonst 2 cm.
  • Schrifttyp: Times New Roman
  • Schriftgröße:12, für Fußnoten Schriftgröße 10
  • Zeilenabstand: 1,5 zeilig
  • Gliederung: Deckblatt, Sachverhalt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis (außer dem Deckblatt sind die nachfolgenden mit römischen Ziffern zu nummerieren) und das Gutachten. (Gutachten wird mit arabischen Ziffern nummeriert).
  • Gutachten und Sachverhalt im Blocksatz erstellen.
  • Silbentrennung spart bis zu 2% Platz.
  • Seitenzahlen können entweder in der Fußzeile mittig oder rechts aufgeführt werden oder aber in der Kopfzeile rechts.

Zu guter Letzt: Man kann die Arbeit binden lassen, es gibt aber auch schöne Mäppchen. Überschreitung der angegebenen maximalen Seitenanzahl wird nicht gern gesehen. Und natürlich: Pünktlich abgeben nicht vergessen.

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