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Reine Neugierde: Was genau beurkundet der Notar bei DSDS 2010?

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Später Samstagabend, ein TV, eine Fernbedienung, ein Satz: „Ich muss nur schnell gucken wer heute fliegt.“

Ich habe am letzten Samstag tatsächlich ganz kurz in DSDS reinschauen müssen. Abgesehen vom wirklich abschreckenden Moderator wirft sich mir eine Frage auf  :

Was genau beurkundet der Notar bei DSDS?

Lange googelei hat kein Ergebnis gebracht. Es ist immer die Rede von der notariellen Beglaubigung. Ja, aber was wird denn da nun beglaubigt?

Gelernt habe ich:

Eine notarielle Beurkundung durch einen Notar ist der Nachweis, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Erklärung abgegeben hat.

So weit, so gut.

Auch gelernt:

Bei bestimmten Rechtsgeschäften ist die Notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben (§ 128 BGB). Darunter fallen der Grundstückskaufvertrag (§ 311 b Abs. 1 BGB), das Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB), das Verfügungsrecht des Miterben (§ 2033 Abs. 1 BGB), der Erbverzichtsvertrag (§ 2348 BGB), der Erbschaftskauf (§ 2371 BGB) und die Abtretung von Anteilen an einer GmbH (§ 15 Abs. 2 GmbHG).

Auch gut, aber bei DSDS wird kein Grundstück verkauft, niemand soll etwas geschenkt bekommen und Erbe wird da  niemand etwas. Ebenso scheint  die Abtretung von  Anteilen an einer GmbH ausgeschlossen.

Nun denn, der Notar beurkundet also etwas. Er erstellt demnach eine notarielle Urkunde.

Gelernt habe ich:

Eine Urkunde ist eine in Schriftzeichen verkörpete Gedankenäußerung.

Der DSDS Notar müsste eine öffentliche Urkunde aufnehmen. Denn zu öffentliche Urkunden zählen vor allem notariell beurkundete Erklärungen, Urteile, Vernehmungsprotokolle und Zustellungsurkunden.

Gut, ich schließe mal aus: Urteile (zwar werden die Kandidaten sicherlich vom Publikum verurteilt, aber eben nicht rechtskräftig 🙂 ) , Vernehmungsprotokolle (Ich glaube kaum, dass hinter den Kulissen jemand jeden Samstagabend vernommen wird) und die Zustellungsurkunden.

Bleibt also die notariell beurkundete Erklärung. Ja, aber was für eine Erklärung? Was genau beurkundet der Notar denn:

– die Fehlerfreiheit bzw. Manipulationsfreiheit  der technischen Anlagen, durch die das Telefonvoting durchgeführt wird?

– die Fehlerfreiheit bzw. Manipulationsfreiheit des Telefonvotings an sich?

– das Ergebnis des Telefonvotings (ohne die Prüfung der technischen Anlagen auf  Fehlerfreiheit bzw. Manipulation)?

– das Ergebnis des Telefonvotings (mit Prüfung der technischen Anlagen auf Fehlerfreiheit bzw. Manipulationsfreiheit der technischen Anlagen)?

– die Erklärung eines RTL-Mitarbeiters über den Erhalt eines Ergebnisses des Telefonvotings (egal ob dieses Voting tatsächlich stattfand oder fehlerfrei stattfand)?

– die Erklärung eines RTL-Mitarbeiters über den Erhalt eines Ergebnisses des Telefonvotings (unter Beachtung des Nachweises dass es ein Telefonvoting tatsächlich gab und dieses mittels einer technisch einwandfreien (fehlerfrei, unmanipuliert) Anlage stattfand)?

Mir ist klar warum RTL da einen Notar hinstellt. Er vermittelt Seriösität. Aber wenn ich dann die Kosten für einen Anruf/SMS sehe, frage ich mich ob nur der Zusatzverdienst im Vordergrund steht oder doch das einwandfreie Ergebnis eines Zuschauervotings.  Nimmt man die Quote vom 03.04.2010 von www.qoutenmeter.de (5, 79 Mio. Zuschauer) und nimmt man an jeder hätte einmal zum Preis von 0.50 € angerufen, kommt schon eine Menge Umsatz raus. Da ist natürlich die Vergütung des Notars locker drin, aber eben nicht die Beantwortung der Frage was da genau beurkundet wird.

Vielleicht hat darauf jemand eine Antwort, ich wäre dankbar!


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