Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

Türchen No. 9 – Alles FIS, oder was?

| 1 Kommentar

Tür No. 9

Jetzt wo der Schnee so schön rieselt, da kribbelt es bei einigen doch in den Füßen. Genau! Skifaaaaahrn!

Jeder der schonmal auf einer Piste zum Skilaufen, Snowboarden oder Rodeln war, der hat sie anerkannt: Die FIS Regeln1.

Aufgestellt wurden die FIS Regeln vom Fédération Internationale de Ski (kurz: FIS) – dem internationalen Ski-Verband. Ziel der Regeln ist es, das Verhalten der Skisportler unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu regeln und somit Unfälle zu vermeiden.

FIS – 1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Welchen Charakter die FIS Regeln haben, ist in der Literatur umstritten, die einen sehen sie als Gewohnheitsrecht und vergleichen sie mit der Straßenverkehrsordnung2, andere wiederum sehen sie nicht als Rechtsnorm, sondern als bloße Verhaltensregeln3.

Hierbei gelten die FIS Regeln nicht nur für die Wintersportler auf den Pisten, sondern auch für Dritte, die sich im Bereich der Pisten aufhalten.

Kommt es zu einem Unfall sind die FIS Regeln i.S.d. Art. 17 Rom-II-VO anzuwenden.

Artikel 17  Rom-II-VO
Sicherheits- und Verhaltensregeln

Bei der Beurteilung des Verhaltens der Person, deren Haftung geltend gemacht wird, sind faktisch und soweit angemessen die Sicherheits- und Verhaltensregeln zu berücksichtigen, die an dem Ort und zu dem Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses in Kraft sind.

So entschied z.B. das OLG Koblenz: Kommt es zu einem Zusammenstoß zweier Deutscher Skifahrer in Österreich, sind Haftungsmaßstab die FIS-Regeln4.

Das LG Ravensburg entschied: Kommt es infolge einer Überquerung der Piste zu einem Unfall, so ist der Skifahrer der von oben kommt dazu verpflichtet seine Geschwindigkeit so anzupassen, dass der talwärts fahrende Skifahrer nicht gefährdet wird5.

  1. Die FIS Regeln des FIS
  2. Götz, Die deliktische Haftung für Sportverletzungen im Wettkampfsport, S. 112-116 m.w.N.
  3. Heermann, Modifizierte Anwendung der FIS-Regeln
    infolge technischer und räumlicher Neuerungen im Wintersport, Link .
  4. OLG Koblenz, Urteil v. 02.03.2011, Az. 5 U 1273/10.
  5. LG Ravensburg, Urteil v. 23.03.2006, Az. 4 O 185/05.

Ein Kommentar

  1. Pingback: Brandenburg daily – Blick auf Blogs am 09.12.2012 | world wide Brandenburg

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.