Hinter Türchen No. 19 versteckt sich das Brett des Karneades. Hierbei handelt es sich um ein philosophisches Gedankenexperiment vom griechischen Philosophen Karneades.
Die Situation ist denkbar einfach, in der Lösung dennoch schwer:
Man stelle sich zwei Schiffbrüchige vor, deren einzige Rettung ein umhertreibendes Brett ist. Es kann jedoch nur einen tragen. Einer der beiden Schiffbrüchigen – nennen wir ihn T – tötet den anderen – diesen nennen wir O – um das rettende Brett für sich zu sichern.
Im Zentrum des Experiments steht nun folgende Frage:
Sollte der Überlebende T wegen der Tötung des O verurteilt werden? Oder ist die Tötung des O durch den T gerechtfertigt? Wenn sie gerechtfertigt ist, mit welchen Argumenten und in welchem Rechtsrahmen?
Immanuel Kant schrieb in seinem Werk „Die Metaphysik der Sitten1“ zu dem Brett des Karneades folgendes:
“ […]Es kann nämlich kein Strafgesetz geben, welches demjenigen den Tod zuerkennete, der im Schiffbruche, mit einem andern in gleicher Lebensgefahr schwebend, diesen von dem Brette, worauf er sich gerettet hat, wegstieße, um sich selbst zu retten. Denn die durchs Gesetz angedrohete Strafe könnte doch nicht größer sein, als die des Verlusts des Lebens des ersteren. Nun kann ein solches Strafgesetz die beabsichtigte Wirkung gar nicht haben; denn die Bedrohung mit einem Übel, was noch ungewiß ist (dem Tode durch den richterlichen Ausspruch), kann die Furcht vor dem Übel, was gewiß ist (nämlich dem Ersaufen), nicht überwiegen. Also ist die Tat der gewalttätigen Selbsterhaltung nicht etwa als unsträflich (inculpabile), sondern nur als unstrafbar (inpunibile) zu beurteilen und diese subjektive Straflosigkeit wird, durch eine wunderliche Verwechselung, von den Rechtslehrern für eine objektive (Gesetzmäßigkeit) gehalten.
Der Sinnspruch des Notrechts heißt: »Not hat kein Gebot (necessitas non habet legem)«; und gleichwohl kann es keine Not geben, welche, was unrecht ist, gesetzmäßig machte.[…]2„
Und zu welcher Lösung kommt ihr?