Die Voraussetzungen zur Bestimmung des Vertragsinhaltes durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben können gut durch diesen Reim behalten werden:
Wenn Unternehmer sich vertragen,
einander bald schon schriftlich sagen,
was redlich man vereinbart sieht,
und bleibt das ohne Widerspruch,
und ohne inhaltlichen Bruch,
dann so den beiden es geschieht.
Quelle: Hanjo Hamann, StudZR 1/2010, 125, 142.