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„Dieser Beitrag steht Ihnen aus rechtlichen Gründen leider nicht zur Verfügung“ – Das Erste Livestream Mysterium

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Jeder, der schon einmal den Livestream von „Das Erste“ genutzt hat wird es kennen: Man schaut z.B. die Tagesschau und plötzlich bricht die Moderation ab und das Bild wird ersetzt durch diese Einblendung:

TagesschauLivestream

Da ich sehr gerne am Sonntagabend das iPad nehme und via Livestream erst die Tagesschau und danach den Tatort schaue, begegnet mir diese Anzeige ziemlich oft. An diesem Sonntag wurde die Tagesschau just in dem Moment unterbrochen in dem die Berichte zu den Paralympics kamen. Grund genug für mich einfach mal auf Twitter nachzuhaken warum das eigentlich so ist:

Prompt kam auch Antwort von @DasErste:

Das es was mit Rechten zu tun hat war mir schon klar, aber das @DasErste hat mich dazu eingeladen mich via Mail an sie zu wenden um eine ausführlichere Antwort zu erhalten. Gesagt, getan. Die Zuschauerredaktion antwortete prompt und bat sogar noch um ein wenig Geduld um ein wenig Informationen einzuholen. Das hatte u.a. auch damit zu tun, dass ich bereits in meiner ersten Mail angekündigt hatte das hier bloggen zu wollen. Heute nun kam die ausführliche Antwort auf die Frage der Fragen 🙂

Die Kurzform:

ARD und ZDF hatten gemeinsam die Internetrechte an den Olympischen Spielen und den Paralympics von Sotschi. Diese Internetrechte begrenzen sich allerdings nur auf Deutschland.  Während das ZDF nur in Deutschland streamt und offensichtlich Geoblocker einsetzt, streamt die Tagesschau weltweit, ohne Geoblocker. Daher sind die Berichte über die Olympischen Spiele und die Paralympics für niemanden im Livestream zu sehen. Allerdings waren diese Beiträge über die Mediathek abrufbar – zumindest aus Deutschland. Der geneigte Zuschauer hätte also nur klicken müssen um die Beiträge außerhalb der Tagesschau zu sehen.

Die Berichterstattung im Rahmen der Fußballbundesliga darf die Tagesschau nicht im Livestream senden, da für die Bundesliga die Internetrechte für die laufende Saison separat vergeben wurden.

Bei Beiträgen zu Filmkritiken oder Theaterpremieren bestehen seitens der Rechteinhaber Restriktionen, insbesondere wenn Musik in einem Beitrag verwendet wird sind diese nur zu einer einmaligen Nutzung freigegeben. Anders liegt der Fall bei historischem Material, hier wählt die Tagesschau den Weg es nicht zu streamen wenn Rechteinhaber nicht bekannt sind (Reiner Selbstschutz vor Schadensersatzansprüchen) oder aber die Internetrechte gegen eine separate Honorierung vergeben wurden.

Damit erklärt sich für mich die Unterbrechung des laufenden Programms und die Einblendung „aus rechtlichen Gründen“ ist mit Leben gefüllt. Natürlich wäre es für die Tagesschau technisch denkbar Geoblocker einzusetzen, ich verstehe aber deren Einwand der weltweiten Reichweite. Auch im Rahmen der Bundesligaberichterstattung ist es bei der schwierigen Rechtevergabe nicht verwunderlich, dass auf den Livestream verzichtet wird.

Letztlich ist es wohl eine reine Kostenfrage uns Usern die Unterbrechung zu ersparen. Ich kann damit leben, denn jetzt weiss ich warum es so ist. Solange mein Tatort nicht unterbrochen wird ist alles gut 🙂 An dieser Stelle ein Danke! an die nette Dame (ich weiss nicht ob sie hier namentlich nennen darf) der Zuschauerredaktion die sich die Mühe gemacht mir die Informationen zukommen zu lassen: Danke! 🙂

Die ausführliche Antwort der Zuschauerredaktion der Tagesschau:

Die ARD besaß gemeinsam mit dem ZDF die Internetrechte an den Bildern von den Olympischen Spielen und der Paralympics in Sotschi. Allerdings hatten wir diese Rechte nur für Deutschland. Wir müssten also ein Geoblocking einsetzen, um Zugriffe aus dem Ausland zu unterbinden und zwar sowohl für unserem Livestream als auch für unser On-Demand-Angebot. Tagesschau.de hat in der Vergangenheit jedoch stets auf Geoblocking verzichtet, denn wir wissen, dass es ein großes Interesse aus dem Ausland an unseren Nachrichten gibt. Bis zu 20 Prozent der Zugriffe kommen von außerhalb Deutschlands, zum Beispiel von Urlaubern. Diese User wollten wir auch während der Spiele nicht ausschließen.
Eine Differenzierung zwischen Zugriffen aus dem Inland und aus dem Ausland ist technisch möglich, aber aufwändig. Dies gilt insbesondere für die On-Demand-Abrufe, die bei tagesschau.de einen erheblichen Umfang haben.

Wir haben uns deshalb entschlossen, die Wettkampfbilder aus Sotschi abzudecken. Nutzer in Deutschland konnten die Olympischen Spiele trotzdem online verfolgen: tagesschau.de hatte auf das Olympia-Angebot der ARD (www.Olympia.ARD.de) verlinkt, das geogeblockt war. Für Online-Zuschauer im Inland waren die Bewegtbilder live und on Demand also buchstäblich nur einen Klick entfernt.

Die Fußball-Bundesliga ist ein anderer Fall: Für die laufende Saison sind die Onlinerechte separat vergeben worden, tagesschau.de darf die Bilder deshalb nicht verbreiten.

Jenseits der Sportberichterstattung gibt es zahlreiche Sonderfälle, in denen wir leider darauf verzichten müssen, die Bewegtbilder online zu zeigen.
Das gilt zum Beispiel für Filmkritiken oder die Berichterstattung von Theaterpremieren u.ä.. Hier gelten häufig starke Restriktionen seitens der Rechteinhaber, die nur mit einer einmaligen, linearen Nutzung einverstanden sind. Das gilt insbesondere, wenn in einem Beitrag Musik verwendet wird.
Andere Fälle betreffen Material aus dem Ausland. Viele Sender stellen ihre Bilder nur unter der Bedingung zur Verfügung, dass sie nicht in das Ursprungsland „zurückgesendet“ werden und untersagen deshalb ausdrücklich die Onlinenutzung oder verlangen ein Geoblocking.
Bei historischem Material sind die Rechte oft ungeklärt bzw. unklärbar. In diesen Fällen verzichten wird auf das Streaming, um uns nicht unabsehbaren Ersatzansprüchen auszusetzen.
Und schließlich gibt es auch die Fälle, in denen die Onlinerechte nur gegen eine separate Honorierung angeboten werden. Das übersteigt in der Regel die Möglichkeiten einer Nachrichtenredaktion.

Im Ergebnis gibt es viele Gründe, die dazu führen, dass Bewegtbilder online nicht gezeigt werden dürfen. Wir bemühen uns, deren Zahl gering zu halten, allerdings sind unsere Möglichkeiten aus den genannten Gründen begrenzt.

 

 


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