Eine kleine Eselsbrücke um sich die Voraussetzungen der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte zu merken:
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Leistungsnähe
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Gläubigernähe
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Erkennbarkeit
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Schutzbedürfnis
Bitte beachte: Es handelt sich hier um kein vertiefendes Schema (!), sondern lediglich um eine kleine Eselsbrücke. Mit der Abkürzung LeGES lässt sich das gut merken.
Quelle: Hanjo Hamann, StudZR 1/2010, 125, 136.