Juristischer Gedankensalat

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Eselsbrücke: Voraussetzungen der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte – LeGES

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Eine kleine Eselsbrücke um sich die Voraussetzungen der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte zu merken:

  • Leistungsnähe

  • Gläubigernähe

  • Erkennbarkeit

  • Schutzbedürfnis

Bitte beachte: Es handelt sich hier um kein vertiefendes Schema (!), sondern lediglich um eine kleine Eselsbrücke. Mit der Abkürzung LeGES lässt sich das gut merken.

Quelle: Hanjo Hamann, StudZR 1/2010, 125, 136.


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