I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt kann jeder Mensch sein. b) § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Versetzen des Opfers in eine hilflose Lage Versetzen meint Vornahme einer Zustandsveränderung beim Opfer, deren Folge eine hilflose Lage ist, … Weiterlesen
27/02/2011
von Gedankensalate
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