Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

21/04/2010
von Gedankensalate
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Grundrechtsberechtigung von Personenmehrheiten und Organisationen

Grundrechtsberechtigt sind in erster Linie natürliche Personen. Sie bleiben es auch dann, wenn sie sich in Personenmehrheiten und Organisationen zusammenschließen. Nach Art. 19 Abs. 3 GG gelten die Grundrechte auch für inländische juristische Personen. Voraussetzung für die Grundrechtsberechtigung ist, dass … Weiterlesen