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Gesetzliche Schuldverhältnisse Teil 1 – Kaufrecht Wiederholungsfragen

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1. Wird der Käufer allein durch Abschluss eines Kaufvertrages Eigentümer der Kaufsache?

Nein. Gem. des Abstraktionsprinzips ist der Abschluss des Kaufvertrages lediglich die Verpflichtung für den Verkäufer und Käufer ihre Pflichten einzuhalten. Erst durch Übergabe und Übereignung (§ 929 BGB) wird der Käufer auch Eigentümer der Kaufsache.

2. Was versteht man unter Weiterfresser-Schäden?

Ein ursprünglicher Mangel der Kaufsache der sich „weiter frisst“ wird als Weiterfresser-Schaden behandelt. Demenstprechend liegt ein deliktischer Anspruch dann vor, wenn durch ein defektes Teil der übrige Kaufgegenstand, der ursprünglich mangelfrei war, beschädigt wird. (Schlagwort: Schwimmschalter-Fall!)

3. Erfüllt der Käufer mit einer Banküberweisung seine Kaufpreiszahlungspflicht?

Nein. Die Erfüllung tritt erst bei Gutschirft auf dem Verkäuferkonto ein (§ 676 a BGB).

4. Welche Prüfungsreihenfolge ist innerhalb des § 434 BGB einzuhalten?

Die hierachische Prüfungsreihenfolge:

I.

a) § 434 I 1 BGB  -> vereinbarte Beschaffenheit bei Gefahrübergang

b) § 434 I 2 Nr. 1 BGB -> Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung

c) § 434 I 2 Nr. 2 i.V.m. § 434 I 3 BGB -> Eignung zur gewöhnlichen Verwendung, übliche Beschaffenheit bei Sachen gleicher Art, berechtigte Käufererwartung

II.

a)§ 434 II 1 BGB -> unsachgemäße Montage

b) § 434 II 2 BGB -> Mangelhafte Montageanleitung

III.

a) § 434 III Alt. 1 BGB -> Lieferung einer anderen Sache

b) § 434 III Alt. 2 BGB -> Lieferung einer zu geringen Menge („aliud“)

5. Setzt die Bejahung eines Sachmangels i.S.d. § 434 BGB voraus, dass das fragliche Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache unmittelbar anhaftet?

Nein. Nach der Rechtssprechung zum Fehlerbegriff sind dies zunächst Eigenschaften, die der Kaufsache unmittelbar, physisch anhaften. Daneben können auch die sog. Umweltbeziehungen der Sache einen Mangel begründen. Darunter sind die tatsächlichen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen der Sache selbst zur Umwelt zu verstehen.

6. Auf welchen Zeitpunkt ist hinsichtlich des Vorliegens eines Sachmangels abzustellen? Auf welchen Zeitpunkt bei einem Rechtsmangel?

Sachmangel: § 434 Abs. 1 S.1 BGB nennt den Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang bzgl. der Sach – und Preisgefahr tritt regelmäßig bei Übergabe der Sache ein (§ 446 I BGB).

Rechtsmangel: Die Erfüllungshandlung des Verkäufers ist der maßgebliche Zeitpunkt für einen Rechtsmangel (Versuchte Eigentums – und Rechtsübertragung).

7. Worin besteht der Unterschied zwischen § 434 I S.2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB?

§ 434 I S.2 Nr. 1 BGB beschreibt die Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung.
§ 434 I S.2 Nr. 2 BGB hingegen beschreibt die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung (abseits von vertraglichen Bestimmungen), die übliche Beschaffenheit bei Sachen gleicher Art und die berechtigte Käufererwartung.

8. Inwieweit haftet der Verkäufer für Werbeaussagen? Kann er Äußerungen des Herrstellers berichtigen?

Der Verkäufer haftet eingeschränkt für Werbeaussagen des Herstellers. Ausnahmen bilden fehlende Kenntnis des Verkäufers, d.h. wenn er die Aussagen nicht kannte und auch nicht kennen musste (§ 434 I S.3 BGB). Der Verkäufer muss nachweisen, dass seine Unkenntnis nicht auf Fahrlässigkeit beruht. Bei Werbeaussagen die in öffentlichen Äußerungen getroffen werden, kann eine Abweichung zumindest einen Sachmangel begründen.

9. Stellt die im Kaufvertrag vereinbarte Montage durch den Verkäufer bzw. seiner Gehilfen einen Werkvertrag dar?

Voraussetzung für die Monate ist, dass diese im Kaufvertrag vereinbart wurde. Eine derartige Montageverpflichtung stellt einen Bestandteil des Kaufvertrags dar und keinen selbstständigen Werkvertrag neben dem Kaufvertrag.

10. Was versteht man unter der „Ikea-Klausel“?

Liegt eine fehlerhafte Montageanleitung vor und wird die Sache aufgrund dieser mangelhaft montiert, greift der § 434 II S.2 BGB, die sog. „Ikea-Klausel“.

11. Liegt auch dann ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache fehlerhaft montiert wurde, die Kaufsache selbst hierduch aber nicht mangelhaft wurde?

Ja. § 434 II S.1 BGB stellt den Montagefehler dem Sachmangel gleich. Die Norm betrifft die fehlerhafte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen wodurch entweder eine an sich mangelfreie Sache mangelhaft wird oder nur die Montage an sich mangelhaft ist, die Kaufsache jedoch mangelfrei.

12. Wie lange steht dem Käufer das Zurückbehaltungsrecht gem. § 320 BGB zu?

m.M: Das Zurückbehaltungsrecht erlischt mit Gefahrübergang.

Das Zurückbehaltungsrecht muss aber solange bestehen, wie der Käufer noch einen Nacherfüllungsanspruch hat.

h.M: es besteht nicht mehr, wenn der Käufer auch keinen Nacherfüllungsanspruch mehr hat.

13. Muss ein Käufer, der ein Rücktritts – oder Minderungsrecht hat zunächst den vollen Kaufpreis zahlen?

Ist es dem Käufer wegen § 218 BGB verwehrt zurückzutreten oder zu mindern, braucht er den Kaufpreis nicht bzw. anteilig nicht zu zahlen.

14. Welche Arten der Nacherfüllung sind zu unterscheiden? Wem steht das Wahlrecht zu?

Der Käufer hat das Wahlrecht zwischen zwei Arten der Nacherfüllung: Die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.

15. Unter welchen Voraussetzungen kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern?

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

16. Wie ist ein Kaufvertrag nach einem Rücktritt abzuwickeln?

Der Rücktritt führt zu einem Rückgewährschuldverhältnis. Die ausgetauschten Leistungen müssen nach § 346 I BGB zurückgewährt werden, einschließlich der gezogenen Nutzungen.

Der Käufer muss Nutzungsentschädigung leisten für die Zeit in der er die Kaufsache nutzen konnte. Kann die Kaufsache nicht zurückgegeben werden, schuldet der Käufer Wertersatz (§ 346 II BGB).

17. Nennen sie die wichtigste Fälle in denen eine Fristsetzung entbehrlich ist.

1. Wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat (§ 323 II Nr. 1 BGB).

2. Bei Fällen von einfachen Fixgeschäften (§ 323 II Nr. 2 BGB)

3. Wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gem. § 439 III BGB verweigert.

4. Bei Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Verkäufer

18. Wann ist ein Fehlschlagen i.S.d. § 440 BGB anzunehmen?

§ 440 S.2 BGB -> ein Fehlschlagen liegt bereits vor, wenn einer der Nachbesserungsversuche erfolglos war. Eine Nachbesseurng gilt auch nach dem 2. Versuch als fehlgeschlagen. Ein Fehlschlagen kann auch vorliegen, wenn der Verkäufer nicht oder nicht mehr über die Voraussetzungen verfügt oder auf diese zugreifen kann die zur Nachbesserung notwendig wären.

19. Was ist der Unterschied zwischen dem Schadensersatzanspruch aus §§ 437 Nr. 3,280 I BGB und dem aus §§ 437 Nr. 3,280 I,III,281 BGB?

§§ 437 Nr. 3, 280 I BGB -> Schadensersatzanspruch wegen einer Pflichtverletzung (Schadensersatz neben der Leistung). Schäden die beim Käufer verursacht werden ohne das die Kaufsache selbst einen Mangel aufweist (Begleitschäden).Kann unabhängig von einem Nacherfüllunganspruch geltend gemacht werden.

§§ 437 Nr. 3, 280 I,III,281 BGB -> Schadensersatz statt der Leistung. Ist auf positives Interesse gerichtet, der Käufer ist so zu stellen wie er bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stehen würde.

20. Was ist unter dem „kleinen“ bzw. dem „großen“ Schadensersatzanspruch zu verstehen?

„kleiner“ Schadensersatzanspruch -> der Käufer kann den Kaufgegenstand behalten und ihn in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen, die Kosten trägt der Verkäufer

„großer“ Schadensersatzanspruch -> der Käufer kann einen Ersatzkauf tätigen und die Kosten dafür vom Verkäufer verlangen.

21. Welche Verjährungsfristen gelten im Kaufvertragsrecht? Was greift für die Verjährung des Rücktritts und der Minderung?

Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ( § 438 I Nr. 3 BGB).

Gem. § 438 Abs. 4 S.1 BGB und § 438 Abs. 5 BGB können sowohl Rücktritts- als auch Minderungsansprüche innerhalb von zwei Jahren ab Übergang der Kaufsache geltend gemacht werden. Diese Verjährungsregel greift nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

22. In welchen Fällen können die Mängelrechte beim Kaufvertrag nach dem BGB entfallen?

Kannte der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss, hat  er keine Gewährleistungsansprüche (§ 442 BGB). Ebenfalls ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.

23. Wann liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor? Wo ist dieser geregelt?

In § 474 ist der Verbrauchsgüterkauf definiert. Der persönliche Anwendungsbereich wird dadurch bestimmt, dass nur zwischen Verbrauchern und Unternehmern geschlossene Verträge erfasst werden. Der sachliche Anwendungsbereich erstreckt sich nur auf bewegliche Sachen.

24. Worin besteht der Unterschied zwischen einer Garantie nach §§ 475, 443 BGB und der gesetzlichen Mängelgewährleistung?

Im Gegensatz zur Gewährleistung haftet der Verkäufer oder der Hersteller bei einer Garantie dafür, dass während der Garantiezeit kein Mangel auftritt. Die Sache also mangelfrei bleibt. Neben der Garantie bleiben die gesetzlichen Ansprüche bestehen.

25. Welches Formerfordernis gilt für Grundstücksgeschäfte?Welche Folgen hat die Missachtung eines solchen Formerfordernisses?

Durch den Gesetzgeber ist eine Beurkundungspflicht auf Grundstücksgeschäfte festgelegt worden. Ein Formmangel hat die Unwirksamkeit des Grundstückskaufs zur Folge.

Als e-Vorlesung ist das ganze auch unter http://www.lecturio.de/e-vorlesungen/videoplayer/evorlesung/schuldrecht-bt-vertiefung-1-sachmaengelrecht-werkmaengelrecht-und-miete.html#/16?pc=5 zu finden.


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