Jeder kennt ein wenig Zivilrecht,z.B. Stretigkeiten um Zahlungen oder Mietsachen. Daher hier zum Thema Basics:
Was ist eigentlich Zivilrecht?
Das Zivilrecht oder auch Privatrecht/Bürgerliches Recht genannt,regelt die Beziehung rechtlich (Achtung: Nicht wirtschaftlich!) gleichgestellter Rechtssubjekte untereinander.
Bei den jeweiligen Rechtssubjekten untereinander kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln.
Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Träger von Rechten und Pflichten.Mit der Vollendung der Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit eine natürliche Person (§1 BGB).
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse die aufgrund gesetzlicher Anerkennung (z.B. der E.V.,die GmbH oder die AG) selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann,dabei aber keine natürliche Person ist.
Das Zivilrecht sieht vor,dass eine aus dem eigenen Willen abgeleitete Freiheit es dem Einzelnen erlaubt mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten oder auch nicht.
Im Zivilrecht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, Sachen und Schuldverhätlnisse gefestigt.
Es ist in das Allgemeine Zivilrecht,welches das BGB AT und BT,sowie Schuldrecht regelt und in das Sonstige Zivilrecht,welches z.B. das Handelsrecht und Arbeitsrecht regelt,gegliedert.
Literaturempfehlung:
- André Niedostadek, BGB für Dummies*
- Niederle, Einführung in das Bürgerliche Recht: Das BGB einfach erklärt für Anfänger*
- Faust, Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil*
- Wörlen/Metzler-Müller, BGB AT: mit Einführung in das Recht*
- Niederle, Einführung in das Bürgerliche Recht: Das BGB einfach erklärt für Anfänger*
- Rumpf-Rometsch, BGB AT: 58 Fälle mit Lösungsskizzen und Formulierungsvorschlägen*
- Looschelders, Schuldrecht: Allgemeiner Teil*
- Rumpf-Rometsch, Die Fälle. BGB, Schuldrecht BT 01: Mängel im Kauf-, Werk-, Werklieferungsrecht. 40 Fälle mit Lösungsskizzen und Formulierungsvorschlägen*
- Wörlen/Metzler-Müller, Schuldrecht BT*
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