Vollendet ist eine Straftat,wenn alle Merkmale (sowohl objektiv als auch subjektiv) des Tatbestandes verwirklicht sind.
Versucht ist eine Straftat,wenn der Täter von der Vorstellung der Tat unmittelbar zur Verwirklichung des objektiven (!) Tatbestandes ansetzt,wobei es nicht zur Vollendung kommt.
Beendet ist eine Straftat,wenn die strafbare Handlung ihren Abschluss gefunden hat.