Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

Universitätssprache – Deutsch / Deutsch – Universitätssprache

| 1 Kommentar

Für alle Ersties (oder solche die einfach mal wissen wollen was das was sie sagen eigentlich bedeutet 😀 ) eine kleine Übersetzungshilfe für die ersten Uni-Tage 🙂

Akademisches Viertel

Bekannt auch als cum tempore lat. „mit Zeit“. Im Vorlesungsverzeichnis mit „c.t.“ aufgeführt. Es handelt sich hierbei um eine Zeitangabe. Genauer gesagt um 15 Minuten die eine Veranstaltung „später“ als angegeben beginnt. Steht in eurem Vorlesungsplan z.B. „Strafrecht AT 8.00-10.00 Uhr c.t.“ beginnt die Vorlesung um 8.15 Uhr und endet um 9.45 Uhr. Das freut das Studentenherz!
Der Ursprung des Akademischen Viertels scheint nicht ganz geklärt zu sein. Einige Quellen sehen den Ursprung an den Jeusiten Universitäten aus dem 17. Jahrhundert. Es soll dort die Gepflogenheit gegeben haben, dass zu Beginn einer Vorlesung 15 Minuten lang der Stoff der letzten Vorlesung rekapituliert wurde. Die Studenten die gelernt hatten konnten dann ungestraft 15 Minuten später erscheinen.
Andere Quellen sehen den Ursprung ebenfalls im universitären Bereich. Demnach sollen in früheren Jahrhunderten die Vorlesungen in den Privaträumen der Professoren stattgefunden haben. Diese Räume lagen aber über die ganze Stadt verteilt. Die Zeit bestimmte sich nach dem Glockenschlag der Turmuhren. Schlug die Glocke, hatte der Student noch das Akademische Viertel Zeit die Räume des Professors aufzusuchen.
Im südlichen Teil Deutschland ist das Akademische Viertel auch eine Bezeichnung für das von Studenten getrunkene „Viertele“ Wein (0,25 l).
Im Scherz wird das Akademische Viertel auch als die „verlässliche Unpünktlichkeit“ der Akademiker gesehen.
Interessant ist auch, dass das Akademische Viertel in Deutschland, Österreich, Skandinavien, Schweiz und Spanien Gang und Gebe ist. Die Franzosen hingegen können damit garnichts anfangen.
Nicht jede Universität in Deutschland hat noch das Akademische Viertel (meine schon 😉 ), manche befolgen inzwischen auch das Gegenteil: „s.t.“ sine tempore lat.: ohne Zeit.

Akademische Freiheit

Die Akademische Freiheit ist ein Oberbegriff für eine der Säulen der Universitäten.Er umfasst die Freiheit der Forschung, die Freiheit der Lehre und die Freiheit des Studiums (siehe auch Art. 5 Abs. 3 GG).
Die Freiheit der Forschung beschreibt die Freiheit des Wissenschaftlers in seiner Fragestellung, seinem methodischen Vorgehen und der Art und Weise wie er seine Forschungsergebnisse verbreitet. Solange er nicht gegen die Grundsätze der Ethik verstösst.
Die Freiheit der Lehre beschreibt das Vorgehen der Professoren. Sie sind in der Gestaltung ihrer Lehrveranstaltungen inhaltlich und methodisch frei, d.h. sie können sie so abhalten wie sie wollen. Zudem sind sie frei ihre wissentschaftliche und künstlerische Meinung frei zu äußern. Dieses kann als „akademischer“ Spezialfall der Redefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG gesehen werden.
Die Freiheit des Studiums beschreibt die Freiheit der Studierenden innerhalb der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung zu wählen welche Veranstaltungen sie besuchen und ob bzw. wann sie Prüfungen ablegen. In Zeiten des Bologna-Prozesses erscheint diese Freiheit einigen Ansichten nach nicht mehr gegeben zu sein. Je nach Studienfachwahl besteht auch weiterhin die Freiheit zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl der Spezialisierung in Form der Schwerpunktbereichswahl innerhalb des Studiums. Zur Freiheit des Studiums gehört auch, sich eine eigene wissenschaftliche Meinung zu bilden und diese zu vertreten.
Die Akademische Freiheit beginnt schon bei der Wahl des Studienfachs und des Ortes.
Neben den „großen Freiheiten“ zählen auch Autonomie der Universitäten bei der Berufung von Lehrpersonal und der Finanzen dazu.
Der Begriff der Akademischen Freiheit hat seinen Ursprung zunächst in der Platonischen Akademie in der Antike. Platon hatte in Athen ein Grundstück erworben auf welchem er Unterricht im philosophisch-wissenschaftlichen Bereich erteilte. Neben der Gleichberechtigung aller Schüler ( es gab keine Unterschiede die auf Geschlecht, Sozialer Herkunft oder Abstammung beruhten), verstanden sich Schüler und Lehrende als eine Form der Lebensgemeinschaft. Platon sah die Mathematik als Grundlagenwissenschaft an und vertrat die Idee, dass die Akademie nicht von seiner Präsenz abhängig sei, sondern nach seinem Tod weiter existieren könne. Forschung und Lehre waren frei, da Platon eine Festlegung der Lehre ablehnte. Ebenso waren die Meinungen der Lehrenden nicht der Platons unterworfen, sie wurden an der Akademie akzeptiert. Es scheint jedoch so zu sein, dass Schüler und Lehrer Platons Grundüberzeugung teilten. War dies nicht mehr der Fall verliessen sie die Akademie. Der wohl berühmteste „Abgänger“ war Aristoteles.
Diese Form der Akademischen Freiheit entwickelte sich dann im Mittelalter weiter. Bekannt ist diese Entwicklung auch als die „Sieben freien Künste“ oder „septem artes liberalis“. Diese wurden im Mittelalter als Vorbereitung auf die Studienfächer Theologie, Medizin und Jura gesehen. Die Sieben Künste sind in zwei Bereiche eingeteilt:
Zum einen in das „Trivium“ lat. „drei Wege“.Hier finden sich die Fächer die die Voraussetzung zur Beschäftigung mit der lateinischen Wissenschaft bildeten: Grammatik, Rhetorik und Dialektik.
Zum anderen in das „Quadrivium“ lat. „vier Wege“. Hier finden sich die mathematischen Fächer: Arithmetik, Geometrie, Astronomie und Musik.
Heute wird die Akademische Freiheit von einigen auch als Überforderung an Lehrende und Studenten gesehen. Denn sie setzt einen Studenten voraus, der dazu in der Lage ist sein Studium zu organisieren und selbstständig den Weg durch den Akademischen Dschungel zu finden. Die Realität zeigt aber Studenten die schon in den ersten Semestern völlig überfordert sind den Lehrplan zu managen und Lehrende die in übervollen Hörsälen Vorlesungen halten vor Studierenden aus allen Semestern und teilweise auch Fachrichtungen.
Andererseits hat der Deutsche Student durch die Akademische Freiheit auch die Möglichkeit sich wissenschaftlich weiterzuentwickeln. Denn wer in diesem Dschungel besteht, der ist auch in der Lage wissenschaftlich zu arbeiten.

Akademischer Grad

Der Akademische Grad ist ein Titel bzw. Namenszusatz. Er wird nach erfolgreicher Prüfung von Universitäten und Fachhochschulen durch eine Urkunde verliehen. Akademische Grade die Juristen erreichen können sind: LL.B. (Bachelor of Laws), LL.M. (Master of Laws), M.B.L. (Master of Business Law), M.C.L. (Master of Comparative Law), MLB (Master of Law and Business), M.P.A. (Master für Personalwesen und Arbeitsrecht), M.M. (Master of Mediation), Mag. iur. (Magister iuris), M.L.E. (Magister Legum Europae), Dipl.-Wi. Jur. (FH) (Diplom Wirtschaftsjurist),Dipl.-Iur. //Dipl.-Jur (Diplom Jurist),Dipl.iur.oec.univ. (Diplom Wirtschaftsjurist Universität), Dr. iur. //Dr. jur. (Doktor der Rechtswissenschaften), Dr. iur. et rer. pol. (Doktor der Rechts- und Staatswissenschaften).

Audimax oder Auditorium Maximum

Audimax ist der grösste und repräsentativste Hörsaal einer Universität. Er kann mehrere hundert Personen fassen, an manchen Universitäten auch bis zu 1000 Personen. Er ist bogenförmig und ansteigend gebaut, damit auch die hintersten noch eine gute Sicht und Akustik haben. In ihm finden Grossvorlesungen statt, Feierlichkeiten und an manchen Uni´s auch Vollversammlungen. Gerne wird er auch während eines Bildungsstreiks besetzt.

Vier gewinnt!

Vier gewinnt ist unter Jurastudenten allgemein bekannt als das was erbracht werden muss um eine Klausur od. Hausarbeit zu bestehen. Bedingt durch die Benotung im Jurastudium ist bei einigen Studenten der Grundsatz „Vier gewinnt!“ Gang und Gebe. Die Benotung im Jurastudium erfolgt nach einem 18 Punkte System: 0 Punkte stehen für ungenügend, 1-3 Punkte stehen für mangelhaft,4-6 Punkte stehen für ausreichend und damit bestanden, 7-9 Punkte stehen für befriedigend,10-12 stehen für vollbefriedigend , 13-15 Punkte stehen für gut und 16-18 Punkte für sehr gut. Das vieldiskutierte „Prädikatsexamen“ gibt es überwiegend mit einer Benotung von 9 Punkten, also vollbefriedigend. Wobei sich hier bezüglich der Punkte zwischen 9 und 10 Punkten gestritten wird. Manche Bundesländer vergeben ein Prädikatsexamen auch schon mit einer Benotung von befriedigend (Bayern und Sachsen). In Baden-Württemberg wird ein Staatsexamen mit der Benotung befriedigend „kleines Prädikatsexamen“ genannt. Das Prädikatsexamen wird auch oft „Richternote“ genannt, weil es für die Einstellung in den richterlichen – und staatsanwaltschaftlichen Dienst Vorraussetzung ist. Ebenso ist es an vielen Universitäten nur mit Prädikatsexamen möglich als Doktorand angenommen zu werden.
Im Bundesdurchschnitt der Juristen über die Ergebnisse des 1. Staatsexamens haben 2008 5270 Studenten die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden. Davon 0,2 % mit der Note „sehr gut“, 3,3 % mit der Note „gut“, 15,9 % mit der Note „vollbefriedigend“ und 23,8 % mit der Note „ausreichend“. Insgesamt traten 7106 Prüflinge an, 1836 haben davon nicht bestanden. (Quelle:Ausbildungsstatistik 2008 Bundesministerium für Justiz oder für aktuelle Übersichten bei JurCase vorbei schauen).

Die Diss.

Als Diss wird allgemein die Dissertation bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Doktorgrades, die Doktorarbeit also. Zur Promotion muss noch die Disputation erfolgen. Dies bedeutet, der Autor „verteidigt“ seine Arbeit öffentlich. Im Prinzip ist das die mündliche Prüfung. Nach Bestehen der Prüfung wird der Doktorgrad verliehen. Die Doktorarbeit ist der Beleg für die Fähigkeit des Doktoranden selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten. Im Regelfall enthält sie neue Erkenntnisse zu der vom Doktoranden gewählten Thematik. Die Promotionsordnungen der einzelnen Bundesländer sind im JuraWiki aufgelistet. Zur Dauer der Doktorarbeit gibt es verschiedene Angaben, von einem Jahr bis hin zu fünf Jahren. 2008 haben 3,8 % in den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften promoviert.In der Medizin waren es 33,1 %. Die Situation der Doktoranden ist finanziell derzeit nicht die Beste. Im Uni Spiegel 04/2010 war dazu ein interessanter Artikel zu finden Dr. Pleite – Uni Spiegel 04/2010.

Studentische Grade

Wer es ganz genau nehmen möchte oder einfach nur traditionsbewusst ist, der trägt stolz wie Oskar seinen Studentischen Grad mit sich rum. Zunächst ist man als Jurastudent ab dem ersten Semester „stud.iur.“. Stud. meint dabei „Studiosus“ – den eifrigen Lernenden. Jeder Jurastudent der sich stud. iur. nennt macht erstmal nichts falsch, denn er studiert ja Jura (ob eifrig oder nicht sei dahingestellt). Nach dem stud.iur. kommt der cand. iur.. Cand. bedeutet Candidatus – der Anwärter auf ein Amt oder heute: auf einen akademischen Grad. Ab wann man sich cand. iur. schimpfen darf ist umstritten (was auch sonst?). Einige meinen nach bestandener Zwischenprüfung sei man schon cand. iur.. Könnte was dran sein, denn wer die Zwischenprüfung bestanden hat, kann so ungeeignet für Jura nicht sein und damit auch „ein Kandidat“ sein. Andere meinen man wäre erst dann cand. iur. wenn man Scheinfrei ist. Scheinfrei ist man nach allen Übungen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht die man für die Meldung zum ersten Staatsexamen braucht. Wiederrum andere meinen man müsse nicht nur Scheinfrei sein, sondern auch die Schwerpunktscheine haben für den universitären Teil des ersten Staatsexamens. Dann gibt es wieder einige die meinen, man müsse sich zum Examen gemeldet haben. Und anderen wiederrum reicht das auch nicht, sie meinen man müsse auch zugelassen sein zum Examen. Was nun richtig ist und was nicht: keine Ahnung. Visitenkarten bringen vor´m Examen sowieso nichts und wer dennoch unbedingt den Studentischen Grad tragen möchte, der muss sich an seiner Uni mal umhören wann man was ist.

Die Liste ist nicht vollständig! Für weitere Ideen, Anregungen oder Verbesserungen: Kommentar hinterlassen 😉


Ein Kommentar

  1. Pingback: Herzlich Willkommen im Jurastudium – Ein Einstieg für Erstsemester – Juristischer Gedankensalat

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.