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Türchen No. 15 – Was ist eigentlich die Normenhierachie?

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Tür No. 15

Hinter Türchen No. 15 versteckt sich ein Begriff aus dem Öffentlichen Recht. Häufig schon haben wir ihn gehört, er wird uns auch immer wieder begegnen: Normenhierachie.

Normenhierachie bezeichnet die Rangordnung der verschiedenen Normebenen in einem Staat. Einfach, oder?

Es geht aber noch weiter:

Unterschieden wird zwischen dem Geltungs- und dem Anwendungsvorrang.

Geltungsvorrang

Regeln zwei Rechtsnormen denselben Sachverhalt und kollidieren diese, verdrängt die höherrangige die niederrangige. Dieser Grundsatz nennt sich auch lex superior derogat legi inferiori und ist in Art. 31 GG für das Verhältnis von Bundesrecht zu Landesrecht festgeschrieben (Bundesrecht bricht Landesrecht).

Anwendungsvorrang

Innerhalb des Anwendungsvorrangs ist es ähnlich wie beim Geltungsvorrang. Die höherrangige Norm ist anzuwenden, hat also den Anwedungsvorrang. Gleichzeitig bleibt die niederrangige Norm bestehen, findet aber nur dann Anwendung, wenn ein Fall vorliegt in dem sie nicht mit der höherrangigen Norm kolloidiert.

Das Konzept der Normenhierachie ist auch bekannt als Stufenbau der Rechtsordnung genannt, dieser Begriff wurde geprägt von Hans Kelsen, ein österreichisch-amerikanischer Jurist.

In Deutschland findet sich die folgende Normenhierachie:

Grundgesetz (GG)

Formelle Bundesgesetze (z.B. der Haushaltsplan, Art. 110 Abs. 2 GG)

Sonstiges Bundesrecht (Rechtsverordnungen des Bundes, Satzungen des Bundes ect.)

Landesverfassung

Formelles Landesrecht

Sonstiges Landesrecht

Das europäische Unionsrecht ist hier nicht aufgeführt, da für dieses ein Anwendungsvorrang, aber kein Geltungsvorrang besteht.


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