Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

Staatsexamen – Kreative Lösungsansätze …

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… für schlafraubende Defizite.

Der Boogeyman „Staatsexamen“

Ein jeder von uns arbeitet nur auf eines hin: Das erste Staatsexamen (erstmal). Es ist wie ein langer Tunnel, an seinem Ende ist ein weißes Licht: das Staatsexamen. Aber gleichzeitig haben wir auch eine riesen Angst vor ihm, dem unschaffbaren Examen. Mal ehrlich: Jeder von uns wird sicherlich schonmal einen Juristen getroffen haben bei dem man nur eines denkt: Wie zum Teufel hat DER das geschafft?

Das Ziel „Ich lerne alles!“ ist utopisch

Wer sich einmal mit den Anforderungen für das erste Staatsexamen befasst hat, der weiss wieviel Stoff abgefragt wird. Aber – und das ist eigentlich der Witz an der Sache – in den meisten Rechtsgebieten werden „nur“ Grundzüge verlangt. Kleines Beispiel:

§ 3 BbgJAO

(2) Bei Gebieten, die mit dem Buchstaben G gekennzeichnet sind, werden nur Grundzüge verlangt. Grundzüge erfordern das Verständnis der gesetzlichen Systematik und Kenntnisse über Sinn und Inhalt der wesentlichen Vorschriften und Rechtsinstitute. Bei Gebieten, die mit dem Buchstaben R gekennzeichnet sind, sind darüber hinaus Kenntnisse der Rechtsprechung und Lehre zu theoretisch oder praktisch bedeutsamen Rechtsfragen erforderlich.

Schaut man sich die in Abs. 4 Nr.1 bis Nr. 4 und Abs. 5 aufgelisteten Anforderungen an, lässt sich zumindest schonmal ein grober Überblick schaffen.  Und damit auch eine gehörige Portion Angst vertreiben.

Alles zu lernen vom Meinungsstreit über Theorien bis hin zur Rechtsprechung ist utopisch. Es nimmt  Platz weg für die Basics, die müssen nämlich sitzen. Wer sich einen Lernplan erstellt anhand der Liste aus seiner JAO fährt damit sicherlich schonmal gut.

Aus meiner Erfahrung kommt in der Examensvorbereitung häufig die Ernüchterung mit großen Schritten um die Ecke gebogen. Die Ernüchterung lässt sich dabei – grob – in einige Phasen unterteilen:

  • Das Gesetz und ich. Eine großartige Freundschaft.
  • Meine Liste der Meinungsstreitigkeiten ist eindeutig zu lang, zu ausführlich, zu voll.
  • Definitionen stehen im Gesetz, nicht auf der Karteikarte.
  • Es sind weniger als 100000000 Schemata die ich kennen muss.
  • Viele der Schemata ergeben sich aus dem Gesetz.
  • Examensburner sind Fälle die immer wieder kommen. Sei freundlich zu ihnen.
  • Ich muss meinen Lernplan dringend ändern, effektiver gestalten, neu füllen.

Statt sich wie David vor Goliath zu fühlen sollte die Kämpfernatur in euch mit dem Denken beginnen. Denkt darüber nach wie ihr das Ziel Staatsexamen erreichen wollt, was ihr dafür ändern müsst und vor allem: was ihr dafür wissen müsst.

Lest das Gesetz

Und plötzlich stellt man fest: Vieles von dem was man gelernt hat, braucht man nicht.

Auch hierzu ein kleines Beispiel: Im Zivilrecht gibt es einen ganzen Haufen Lehrbücher. Viele von uns lernen damit und lesen parallel (im besten Fall) das Gesetz. Ist euch schonmal aufgefallen, dass vieles von dem was blumig umschrieben in den Lehrbüchern steht, im Gesetz steht? Lest euch die Paragraphen durch, auch den vor der betreffenden und den danach. Ihr werdet feststellen: Definitionen finden sich- zumindest im Zivilrecht-  im Gesetz. Und: Während der Bearbeitung eines Falles kommt man häufig ganz von selbst auf Probleme (in Lehrbüchern heisst es dann „streitig“). Und die gilt es dann zu lösen, mit dem Gesetz. Irgendwann im Laufe des Studiums hat man uns doch schließlich den Aufbau einer Klausur beigebracht. Die Technik der Subsumtion. Wendet sie an.

Im Sachverhalt versteckt sich die Lösung

Es ist wie Ostern. Man liest den Sachverhalt, verwandelt ihn mittels Markern in ein buntes Durcheinander und fragt sich dann was der Künstler einem damit sagen möchte. Es geht aber auch anders: Sachverhalt lesen und verstehen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Natürlich kommt man sich wieder Ober-Pro vor, wenn man beim ersten Lesen schon überall seine kleinen Bemerkungen ranmalert. Aber damit verbaut man sich auch die Lösung.

Das erste Lesen des Sachverhalts dient zur Erfassung des Sachverhalts. Klingt einfach ist aber wesentlich: Beim ersten Lesen erzählt euch der Klausurtext eine kleine Geschichte. Beim zweiten Lesen nimmt die Geschichte Formen an. Meine Taktik sind Farben. Ich habe Marker in verschiedenen Farben und wenn ich nur einen habe, dann marker ich halt kreativ.

Up to Date mit der Rechtsprechung

Rechtsprechung sollte gelesen werden. Aber nicht alles. Dafür gibt es Ausbildungszeitschriften. Man sollte sich wirklich die Zeit nehmen und diese auch lesen. Denn: die Examensrelevante Rechtsprechung findet sich gut aufgearbeitet und komprimiert genau da. Urteile im Volltext lesen und versuchen das alles zu behalten ist eine Aufgabe, aber nicht in der Examensvorbereitung.

Der goldene Tipp für´s Lernen

Es gibt keinen goldenen Tipp für´s Lernen. Es ist vielmehr die Aufgabe eines jeden herauszufinden wie er lernen kann. Es gibt viele verschiedene Lerntypen und keiner ist wie der andere. Nehmt euch die Zeit und findet heraus wie ihr den Stoff  lernen könnt. Es kommt nicht auf ´s „wie“ an, es kommt auf´s „ob“ an.

Lerntypen werden gerne durchdefiniert, ich persönlich rate davon ab sich in eine „Lerntyp“-Ecke zu setzen. Es gibt soviele Varianten Dinge zu erfassen und abrufbar abzuspeichern – das wird sich kaum innerhalb eines „Lerntyps“ zusammenfassen lassen.

Ob nun der Beat durch den Kopf wandern muss, auf dem Boden schon eine Laufstrasse sichtbar ist, kopfüber die Aufsätze gelesen oder knuspernd Definitionen gepaukt werden – wenn dir das hilft: Do it!

Sonderfall Freischuss

Wie sagte George Clooney so schön in „From Dusk till Dawn“ : „Everybody be cool….you – be cool!. 

Das gilt gerade beim Freischuss. Natürlich wäre es super beim ersten Step „durch“ zu sein, aber macht euch nicht soviel Druck. Der Freischuss bietet die Möglichkeit die Kampagne einmal mitzumachen und wenn es in die Hose geht ….. ist nichts passiert! Lernen klar, aber nicht mit dem Gedanken „ich muss da unbedingt durch“. Geht locker an die Sache, der Freischuss lädt dazu ein.


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