Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

Traue keiner Statistik …..

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… die du nicht selbst gefälscht hast. 🙂

Dieses Mal allerdings kann diese Faustregel getrost ausser Acht gelassen werden. Der Große Examens- und Klausurenkurs der Uni Köln hat eine statistische Auswertung aller Originalexamensklausuren seit 2002 online gestellt.

In der Auswertung aller drei Rechtsbereiche sticht eines heraus: Grundlagen, Grundlagen und Grundlagen sind wichtig.

In der Auswertung im Zivilrecht dominieren Schuldrecht AT, BGB AT und Schuldrecht BT das Feld. Schaut man genauer hin, sind Willenserklärungen, Rücktritt und Schadensersatz die Spitzenreiter. Im BT spielt das Kaufrecht nebst Mängelgewähr immer wieder eine große Rolle und die GOA folgt auf dem Fusse.

Die gesamte Auswertung für Zivilrecht im PDF Format ist hier abrufbar *klick.

Im Strafrecht zeigt sich ein ähnliches Bild: AT über AT. Im BT konkurrieren die höchstpersönlichen Rechtsgüter mit den Vermögensdelikten. Insbesondere die Rechtfertigungsgründe und der Versuch scheinen ein Dauerbrenner zu sein. Im BT ist der Klassiker Diebstahl natürlich dabei, aber auch Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, sowie die oft unterschäzten Aussagedelikte.

Die gesamte Auswertung für Strafrecht  im PDF Format ist hier abrufbar *klick.

Im Öffentlichen Recht ist das Prozessrecht eindeutig in der Überzahl. Neben den Grundrechten und dem AT des Verwaltungsrecht, hat auch das Staatsorganisationsrecht eine Topplatzierung.

Die gesamte Auswertung für Öffentliches Recht im PDF Format ist hier abrufbar *klick

Alles in allem ist das keine Aufforderung „auf Lücke“ zu lernen, es bestätigt aber eine altbekannte Ansage: AT ist alles. Besonders bei Betrachtung der Gewichtigungen in den einzelnen Auswertungen, sind die AT Bereiche immer wieder vertreten.

Mir macht´s Mut 🙂


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