Im Zivilrecht geht es meist um Ansprüche. Diese können aus einem Tun oder einem Unterlassen bestehen.(siehe §197 I BGB ).Also möchte eine Person etwas von einer anderen, hierbei können sich sowohl zwei natürliche Personen als auch juristische Personen und Personenmehrheiten … Weiterlesen
25/07/2009
von Gedankensalate
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