In den Wirren zu den Regelungen des Freiversuchs hat das Justizprüfungsamt nun eine Mittelung rausgegeben. Demnach ist der Freiversuch (auch Freischuss genannt) spätestens nach dem achten Semester (vier Jahre nach Aufnahme des Studiums) abzulegen. Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt der … Weiterlesen
03/11/2011
von Gedankensalate
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