Juristischer Gedankensalat

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07/07/2014
von Gedankensalate
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Basic-Schema: Das unechte Unterlassungsdelikt – § 13 StGB

Unterlassungsdelikte sind Delikte bei denen kein aktives Tun vorausgesetzt wird, sondern das Nichtstun oder passives Verhalten zu einer Strafbarkeit führen kann. Innerhalb der Unterlassungsdelikte wird unterschieden zwischen den echten Unterlassungsdelikten und den unechten Unterlassungsdelikten. Merke: Echte Unterlassungsdelikte sind solche, bei … Weiterlesen