Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

21/10/2010
von Gedankensalate
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Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, Art. 82 GG

Angenommen der Bundespräsident hält ein ihm gem. Art. 82 I GG zur Ausfertigung und Verkündung vorgelegtes Gesetz für inhaltlich mit der Verfassung unvereinbar und verweigert deswegen seine Mitwirkung. Darf er das überhaupt?