Juristischer Gedankensalat

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23/01/2014
von Gedankensalate
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Gesellschaftsrecht – Einführung – Basics

Als Gesellschaftsrecht wird das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen bezeichnet, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden, vgl. § 705 BGB. Umfasst sind alle „Gesellschaften im weiteren Sinne“. Also nicht nur Personengesellschaften, sondern auch die als Körperschaft … Weiterlesen