Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht. Denn die Grundrechte bewirken den Schutz des Bürgers vor dem Staat. Die Grundrechtsbindung von Legislative und Judikative ist unproblematisch. Denn die Legislative … Weiterlesen
21/04/2010
von Gedankensalate
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