Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

29/04/2015
von Gedankensalate
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Basics: Das Eigentum an beweglichen Sachen

Während der Besitz einer Sache die Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft ist, ist das Eigentum  das umfassendste absolute Zuordnungsrecht an einer Sache, vgl. § 903 BGB. Im Gegensatz zum Besitz, ist das Eigentum ein dingliches Recht. Aufgrund des Grundsatzes der Typisierung (Siehe: Grundsätze des … Weiterlesen