Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

12/05/2014
von Gedankensalate
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Eselsbrücke: Definition des Gewerbebegriffs im Handelsrecht, § 1 Abs. 2 HGB

Kleine Eselsbrücke zur Definition des Gewerbebegriffs im Handelsrecht, § 1 Abs. 2 HGB: Senfpate  Selbstständige entgeltliche nicht freiberufliche planmäßige nach außen gerichtete Tätigkeit die erlaubt ist. So lässt sich die Definition gut merken 😉 Quelle: Hanjo Hamann, StudZR 1/2010, 125, 135.

29/05/2009
von Gedankensalate
1 Kommentar

Die Wege zur Justiz …..

… sind ergründlich! 🙂 Nicht nur als angehender Jurist sollte man wissen wie die Gerichtsbarkeit in Deutschland eigentlich aufgebaut ist. Daher hier zum Thema Basics: Die Gerichtsbarkeit in Deutschland