Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

07/08/2009
von Gedankensalate
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BGB AT – Was ist eigentlich ….

…. das Trennungs – und Abstraktionsprinzip? Ganz einfach: Das Trennungsprinzip sagt:Verpflichtungs – und Verfügungsgeschäft sind voneinander zu trennen. Das Abstraktionsprinzip sagt: Die Unwirksamkeit des einen betrifft nicht die Wirksamkeit des anderen. Ganz einfach,oder?Dann gibt es das ganze ausführlich: