Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

05/06/2010
von Gedankensalate
5 Kommentare

Der Vorsatz – Basics

Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen zur Verwirklichung des objektiven Tatbestandes in Kenntnis aller seiner Tatbestandsmerkmale. Oder kurz: Das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Vorsatz ist der Versuchsbeginn §§16,8,22,24 StGB. Zur Bejahung des Vorsatzes ist nach der … Weiterlesen