Internationale Zuständigkeit Die Zuständigkeit deutscher Gerichte könnte sich aus der EuGVVO ( Brüssel I- VO) ergeben. I. Anwendbarkeit der EuGVVO Voraussetzung ist, dass der sachliche, der räumlich-persönliche und der zeitliche Anwendungsbereich der Verordnung eröffnet ist. a) sachlich findet die EuGVVO … Weiterlesen
09/06/2011
von Gedankensalate
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