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IPR: Die Behandlung von Bagatellschäden im Kartellrecht, Teil III

Teil I mit dem Sachverhalt des Manfredi Urteils ist hier zu finden.
Teil II – Die materiell-rechtlichen Grundlagen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist hier zu finden.

Teil III. Die prozessualen Aspekte der Schadensersatzgeltendmachung

Von ebenfalls großer Bedeutung ist die Frage der internationalen Zuständigkeit bei Klagen auf Schadensersatz aufgrund eines europaweiten Kartellrechtsverstoßes. Hierbei ist die EuGVVO anzuwenden.

a) Der allgemeine Gerichtsstand

Nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 60 Abs. 1 EuGVVO ist ein Unternehmen grundsätzlich vor den Gerichten des Mitgliedsstaates zu verklagen, an dem es seinen Sitz hat. Bei mehreren beteiligten Unternehmen ergibt dies auch mehrere Gerichtsstände.

b) Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

Eine Schadensersatzklage aufgrund eines Kartellrechtsverstoßes kann die Schadensersatzklage auch am besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Abs. 3 EuGVVO eingereicht werden. Auch hier besteht ein Wahlrecht des Klägers bezüglich des Handlungsortes und des Erfolgsortes. Im Kartelldeliktsrecht ist der Handlungsort und der Erfolgsort ausschlaggebend. Demnach kann eine Klage auf einen Schadensersatzanspruch wegen eines Kartellrechtsverstoßes sowohl am Handlungsort – z.B. dem Ort, an dem die Kartellmitglieder die Absprachen getroffen haben -, als auch am Erfolgsort, der Ort an dem sich die Absprachen des Kartells direkt ausgewirkt haben, erhoben werden.
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Niederle/Merten – Standardfälle Zivilrecht // Schuster – Grundlagen und Fälle aus dem BGB

Das BGB ist in den Anfangssemestern das Rechtsgebiet, was den Studenten verwirrt. Es ist umfangreich und die Klausuren enthalten eine Vielzahl von Problemen. Dieses Dou aus dem Verlag Niederle bietet eine umfangreiche Vorbereitung für die Zwischenprüfungsklausuren und ist dabei – wie gewohnt – kompakt, leicht verständlich und gezielt. Natürlich gibt es die Büchern einzeln, ich rezensiere sie beide zusammen weil sie die optimale Ergänzung sind.

Grundlagen und Fälle aus dem BGB. Eine leicht verständliche Einführung für Erst- und Zweitsemester – Dr. Stephan Schuster

Dr. Stephan Schuster bietet mit dieser Kombination aus Skript und Fallbuch einen guten Einstieg in das Zivilrecht. Vom grundlegenden Handwerkszeug des Studenten – der juristischen Falllösungstechnik -, über die Geschäftsfähigkeit bis hin zum Schadensersatz führt der Autor durch die Materie des Zivilrechts.
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Der subsumierte Jurist – Ein Interview mit Prof. Dr. Götz Schulze

In der Reihe “Der subsumierte Jurist” geht es zwar auch um Jura, aber andersrum.
Warum sind Juristen Juristen? Und wie sehen sie eigentlich das Studium? Und gibt es den goldenen Tipp um das Studium zu überleben?

Den Anfang macht Prof. Dr. Götz Schulze, er hat seit dem Wintersemester 2010 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Potsdam inne.

Juristischer-Gedankensalat: War Jura ihre erste Wahl?

Prof. Dr. Schulze: „Ja, Jura war meine erste Wahl. Schon zum Ende der Schulzeit war mir klar, dass ich Jura studieren will. Ein Grund ist mein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn; der Gedanke, es müsse gegen Ungerechtigkeiten ein Mittel geben.“

Juristischer-Gedankensalat: Sehen sie Gerechtigkeit heute anders?

Prof. Dr. Schulze: „Differenzierter. Sie erzeugt ein Potential zur Einschränkung von Egoismen und Macht.“

Juristischer-Gedankensalat: Haben sie mal an einen Fachwechsel gedacht?

Prof. Dr. Schulze: „Den Gedanken das Fach zu wechseln hatte ich nie. Parallel zum Jurastudium habe ich Philosophie noch über die Zwischenprüfung hinaus studiert. Das musste ich irgendwann aufgeben, weil beides nicht mehr ging.“

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Campus-News: UB öffnet nun auch Sonntags ihre Pforten!

Was für die Berliner normal ist, mussten die Potsdamer erst durchsetzen:

Die Bereichsbibliothek Babelsberg hat ab dem 08.01.2012 auch Sonntags geöffnet.
Zwar “nur” von 12.00 – 18.00 Uhr und ohne Informationsbereich, aber geöffnet.

Auf schöne Sonntage in der UB!

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Bye, Bye 2011 – Willkommen 2012!

Nun ist er wieder da: Der Tag des Abschieds von einem ganzen Jahr.
Rückblicke gibt es wahrlich genug dieser Tage, daher verzichte ich an dieser Stelle auf einen solchen.

Ich wünsche meinen Lesern, den Freunden des Gedankensalats und meinen Unterstützern einen Guten Rutsch!
Einige Sicherheitshinweise bezüglich der bevorstehenden Party sollen nicht fehlen.
Alle Freunde der bunten Knallerei sollten beim abfeuern von Feuerwerksraketen aufpassen. Denn diese sind laut dem Landgericht Saarbrücken keine unbemannten Flugkörper und damit auch kein Fall für die Versicherung.
Wahre Worte an euren Vermieter im volltrunkenen Zustand, ausgelallt in der Neujahrsnacht sind kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Und zu Guter letzt zielt bitte richtig wenn die Knallerinfanterie den nervigen Nachbarn abschiesst, denn ein Ausgleichsanspruch besteht nur dann, wenn der konkrete Wohnbereich betroffen ist.

Genug mit dem Sarkasmus!

Für das Jahr 2012 fasse ich zwar keine “Guten Vorsätze”, aber einen Ausblick möchte ich wagen. Der Gedankensalat war in letzter Zeit etwas vernachlässigt. Man möge es mir nachsehen, ich stecke im Examen.
Für den Gedankensalat wird 2012 aber wieder aktiver. So wird es demnächst eine Version für Smartphones geben, Apps werden getestet (Ja, ich habe ein IPhone vom Weihnachtsmann bekommen :D ) und der IPR Bereich wird weiter ausgebaut. Das ein oder andere Schmankerl wird auch dabei sein, aber da lasst euch lieber überraschen.
Für mich persönlich geht es mit großen Schritten auf den Abschluss des Schwerpunktexamens zu und gleich darauf in die Vorbereitung auf´s erste StaatsEx. Es bleibt also genug zu tun.

Genießt die Party und feiert ordentlich, die Brückentage liegen nicht gut für Kater! Vergesst nicht euch den Weltuntergang vorzumerken!

Willkommen 2012!

Posted in Potpourri.