Historisch war das republikanische Prinzip in der Weimarer Verfassung geregelt. 1918/19 entstand aus der vorhergegangenen Monarchie eine Republik, verankert ist dies in Art. 1 Satz 1 der Weimarer Verfassung:
Das Deutsche Reich ist eine Republik
Heute,nachdem die Bundesrepubik 1945 aus einer Diktatur hervorging, ist das republikanische Prinzip z.B. in Art. 20 Abs.1 GG („Bundesrepublik Deutschland“) und in Art. 28 Abs. 1 GG („republikanischer Rechtsstaat“) festgelegt.
Dementsprechend ist das republikanische Prinzip als Festlegung der Staatsform anzusehen. Die Bundesrepublik kann als förderale Republik bezeichnet werden, wobei die Bundesländer teilsouverän innerhalb des Staates agieren.
Die Republik ist als Gegensatz zur Monarchie zu betrachten, die Demokratie als Gegensatz zur Diktatur.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Kombination aus Demokratie und Republik, denn das Staatsoberhaupt ist wählbar und absetzbar, es gilt der Grundsatz der Volkssouvernität. Diese demokratische Republik beruht auf einer represäntativen Demokratie, in der die Staatsgewalt von vom Volk gewählten Repräsentanten ausgeübt wird.
Tipps zum Nachbearbeiten, wiederholen:
Zur Anwendung in der Klausur empfehle ich aus der JA 11/2008 die Übungsblätter für Studenten, 795 – 799, „Die Staatsstrukturprinzipien in der Klausurbearbeitung“ von Dr. Alexander Kees, Uni Tübingen.
Zur Vertiefung habe ich das Lehrbuch Staatsrecht I von Degenhart genutzt.