Juristischer Gedankensalat

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Der Koalitionsvertrag: Änderungen in der Rechtspolitik

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Auch für´s Studium sicherlich interessant: Die Änderungen in der Rechtspolitik im Koalitionsvertrag der CDU/CSU/FDP.

Verstärkter Schutz von Berufsgeheimnisträgern

In § 160a StPO gibt es derzeit eine Differenzierung nach verschiedenen Berufsgeheimnisträgern. Diese beseitigen wir im Bereich der Anwälte, die wir als einheitliches Organ der Rechtspflege betrachten. Im Übrigen werden wir gemeinsam prüfen, ob die Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz des § 160a Absatz 1 StPO angezeigt und im Hinblick auf die Durchsetzung des
Strafverfolgungsanspruches des Staates vertretbar ist.

Koalitionsvertrag Zeilen 4936-4943

Damit wird auf die Novelle des § 160a StPO angesprochen. Hierzu hatte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 14.11.08 ein Impulsreferat gehalten,indem es heisst:

 

Während also gegen Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete gerichtete verdeckte Ermittlungsmaßnahmen des Staates generell unzulässig sind, wenn mit ihnen voraussichtlich dem Recht auf Zeugnisverweigerung unterfallende Erkenntnisses erlangt werden, sind verdeckte Ermittlungsmaßnahmen von denen Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten betroffen sind, generell zulässig, wenn die Bedeutung der Straftat, wegen der ermittelt wird, das Gewicht des Berufsgeheimnisschutzes überwiegt.

Damit wird der Forderung der Anwaltschaft entsprochen die Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und Rechtsanwälten aufzuheben, womit dann auch die Frage der Differenzierung der einzelnen Vertrauensverhältnisse nicht mehr abgewogen werden muss.

Kronzeugenregelung

Wir wollen die Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch so ausgestalten, dass die Möglichkeit der Strafmilderung nur dann eröffnet werden kann, wenn die Offenbarung des Täters im Zusammenhang mit seiner eigenen Straftat steht.

Koaltionsvertrag Zeilen 4945-4949

Zum 01.09.2009 ist die „neue“ Kronzeugenregelung in Kraft getreten. in § 46b StGB ist sie verankert. Demnach kann Strafnachlass erhalten, wer zu einer Straftat Dritter Angaben macht. Dieses soll nun so eingeschränkt werden, dass nur noch dann Strafnachlass erreicht werden kann wenn es um eine selbst verübte Straftat geht.

Sicherungsverwahrung

Wir wollen eine Harmonisierung der gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen der Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch, die rechtsstaatlich und europarechtskonform ist. Dabei wollen wir Schutzlücken im geltenden Recht, wie sie bei Strafverfahren in jüngster Zeit aufgetreten sind, schließen. Bei der gesetzlichen Regelung werden wir darauf achten, dass die Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes der Bevölkerung ihren Ausnahmecharakter behält und auf schwerste Fälle beschränkt bleibt.

Koalitionsvertrag Zeilen 4951-4959

Die Sicherungsverwahrung ist schon seit 1998 ein heißes Thema,bisher gab es viele Anläufe das Gesetz so zu regeln, dass eine Sicherungsverwahrung möglich ist.Bis 2002 bestand die Möglichkeit die Sicherungsverwahrung nur im Urteil selbst anzuordnen. Zwischen 2002 und 2004 konnte das Gerichte diese Frage offen lassen und im Strafvollzug selbst entscheiden, ob Sicherungsverwahrung für nötig befunden wird oder nicht. Seit 2004 besteht durch §66b StGB die Möglichkeit die Sicherungsverwahrung auch nachträglich anzuordnen.Allerdings müssen Gutachter auch tatsächlich Anhaltspunkte dafür finden,dass der Täter wieder rückfällig wird, die sog. „neuen Anhaltspunkte“. Problematisch wird es bei der Rechtsstaatlichkeit der Sicherungsverwahrung, auch europarechtlich zeigen sich Punkte die überarbeitet werden müssen. (Siehe dazu auch Zeit Artikel „Wegsperren aber richtig!“.

Pressefreiheit

Wir stärken die Pressefreiheit. Dazu werden wir insbesondere im Strafgesetzbuch sicherstellen, dass sich Journalisten künftig nicht mehr der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses strafbar machen, wenn sie ihnen vertraulich zugeleitetes Material veröffentlichen. Darüber hinaus stärken wir den Beschlagnahmeschutz für Journalisten. Künftig wird eine Beschlagnahme nur noch bei einem dringenden Tatverdacht gegen den Journalisten möglich sein.

Koalitionsvertrag Zeilen 4961-4968

Damit soll wohl in Zukunft eine Wiederholung der sog. „Cicero“-Affäre (siehe auch 1 BvR 538/06 vermieden werden.

Bekämpfung von Menschenhandels und Zwangsverheiratung

Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung verbessern. Zwangsverheiratung ist eine Verletzung unseres freiheitlich-demokratischen Werteverständnisses und eine eklatante Menschenrechtsverletzung. Im Kampf gegen Zwangsehen werden wir einen eigenständigen Straftatbestand für Zwangsheirat einführen. Die zivil- und aufenthaltsrechtlichen Nachteile aus solchen Straftaten werden wir unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes beseitigen (insbesondere Rückkehrrecht) und die Beratungs-,Betreuungs- und Schutzangebote verbessern.

Koalitionsvertrag Zeilen 4970-4979

§ 153 a StPO – Verfahrenseinstellung

Wir werden die Möglichkeit der Einstellung eines Strafverfahrens unter Auflagen nach § 153 a StPO auch auf die Revisionsinstanz ausweiten.

Koalitionsvertrag Zeilen 4981-4984

Sterbehilfe

Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen.

Koalitionsvertrag Zeilen 4986-4989

Stellt sich hier die Frage was unter gewerbsmäßig verstanden wird.Juristisch gesehen bedeutet gewerbsmäßig nichts anderes als dass der Anbieter dieser assistierten Selbsttötung Gewinn erzielen will.Fraglich ist ob die Aussage im Koalitionsvertrag sich tatsächlich nur auf gewerbsmäßige Vermittlung bezieht,so dass Fälle wie die des Roger Kusch, der durch seinen Verein Unterstützung beim Suizid anbietet, oder ob auch Organisationen die nicht kommerziell Sterbehilfe leisten, davon betroffen sein werden.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Polizeibeamte und andere Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, werden immer häufiger Ziel brutaler gewalttätiger Angriffe. Wir wollen ihren strafrechtlichen Schutz – insbesondere durch eine Neufassung des § 113 Abs. 2 StGB – verbessern.

Koalitionsvertrag Zeilen 4991-4996

Tja,was genau da jetzt geändert werden soll oder nicht,kann ich aus diesen Zeilen nicht herauslesen. Vielleicht hat Prof. Dr. Henning Ernst Müller im Beck-Blog Recht,wer weiss.

Änderungen im Wiederaufnahmerecht

Wir prüfen, inwieweit bei schwersten Verbrechen (Mord, Völkermord) eine Wiederaufnahme im Strafverfahren zu Ungunsten des Angeklagten in solchen Fällen verfassungsrechtlich möglich ist, in denen aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungsmethoden (DNA-Analyse) nachträglich der Nachweis der Täterschaft geführt werden kann.

Koalitionsvertrag Zeilen 4998-5004

Das dürfte dem Art. 103 Abs.3 GG entgegenstehen. Denn bisher darf niemand der bereits rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen wurde, in derselben Sache nochmal strafrechtlich verfolgt werden. Eine Wiederaufnahme ist derzeit nur dann möglich wenn nachgewiesen werden kann,dass Urkundenfälschung,Meineid oder Bestechung bei der Verhandlung zum Freispruch eine tragende Rolle gespielt haben oder aber der Freigesprochene die Tat doch noch gesteht. Rechtsgeschichtlich ist das auf die willkürliche Justiz der Nazis zurückzuführen und auch heute noch im Grundgesetz verankert.

Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei

Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen.

Koalitionsvertrag Zeilen 5006-5011

Bis dato muss man als Zeuge im Ermittlungsverfahren nicht bei der Polizei erscheinen und aussagen,sondern nur vorm Richter und dem Staatsanwalt. Kaum jemand wusste das und wahrscheinlich wird der neugeregelte Hintergrund auch kaum jemanden auffallen. Stellt sich aber doch die Frage,was denn passiert wenn ein Zeuge sich weigert?

Reform des Transsexuellenrechts

Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Koalitionsvertrag Zeilen 5013-5020

Einer der Punkte die dieses ermöglichen düfte wohl auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten sein. Bleiben noch die Fragen der Adoption offen und der Diskriminierung.Auch hier besteht wohl noch Diskussionsbedarf.

Enteignungen in der SBZ (1945-49)

Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke,die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.

Koalitionsvertrag Zeilen 5022-5027

Löblich,diesen Streitpunkt in den Vertrag aufzunehmen. Allerdings stört eines: die Wortwahl.die prüfen soll [..], ob es noch [..] … dann kann das prüfen des ob,wenn und überhaupt losgehen. Ich frage mich was für ein Ergebnis dabei rauskommen soll. Klingt für mich eher nach: „Wir haben zwar keine Lösung,aber wir bewundern das Problem.“

Europäische Privatgesellschaft / Rechtsexport

Die Schaffung eines Statuts für eine Europäische Privatgesellschaft fördern wir im Interesse mittelständischer Unternehmen. Der grenzüberschreitender Charakter und Gläubigerschutzvorschriften, wie ein ausreichendes Mindeststammkapital,werden berücksichtigt.
Die deutsche Rechtsordnung ist ein internationaler Standortvorteil der Bundesrepublik. Wir wollen deren Vorzüge, auch gegenüber den anglo-amerikanischen Rechtsordnungen, auf internationaler Ebene deutlich herausstellen. Dabei kann die Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit hilfreich sein.

Koalitionsvertrag Zeilen 5029-5038

Das würde dann die Bildung von Tochtergesellschaften nicht mehr nötig machen und somit Kosten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen sparen.

Europäisches Vertragsrecht

Wir lehnen die Schaffung eines einheitlichen europäischen Vertragsrechts ab. Das Grundprinzip der Rechtswahlfreiheit darf in Europa nicht aufgegeben werden. Um Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Sachverhalte, insbesondere im Familien- und Erbrecht. Die Einführung von Sammelklagen national und europaweit lehnen wir ab.

Koalitionsvertrag Zeilen 5040-5047

Damit wären dann,zumindest vorläufig, Sammelklagen nach amerikanischen Vorbild ausgeschlossen und das US-Vertragsrecht hätte auch weiterhin kein europäisches Gegenstück.Fragt sich ob es praktikabel sein wird,allein auf das Deutsche Rechtssystem zu pochen wenn international agiert wird.

Schutz des geistigen Eigentums

Innovationen und Erfindungen sind für die volkswirtschaftliche Entwicklung unseres an Rohstoffen armen Landes, für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und für den Schutz von Arbeitsplätzen in Deutschland von zentraler Bedeutung. Wir wollen deshalb den rechtlichen Rahmen für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums durch Patente, Marken und Muster weiter stärken und den Zugang zu Schutzrechten für den Mittelstand erleichtern. Wir werden uns auch auf europäischer und internationaler Ebene für wirksame Maßnahmen gegen die weltweite Marken- und Produktpiraterie einsetzen.

Koalitonsvertrag Zeilen 5049-5058

Liest sich durchaus positiv,wie ich finde. Jedoch müsste zunächst einmal definiert werden wie denn der „Schutz“ gewährleistet sein soll und ob der rechtliche Rahmen hierfür dann auch entsprechend „elastisch“ sein wird.

Mietrecht

Wir wollen das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen und dabei seinen sozialen Charakter wahren. Wir wollen klima- und umweltfreundliche Sanierungen erleichtern und dabei die freie Entscheidung des Vermieters beibehalten.Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht zur Mietminderung. Mietnomadentum sowie Luxussanierungen zum Zwecke der Entmietung werden wir wirksam begegnen. Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein. Mietrechtliche Ansprüche müssen auch wirksam vollstreckt werden können. Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den Wohnkosten müssen auch tatsächlich den Vermieter erreichen.

Koaltionsvertrag Zeilen 5067-5077

Bei dem Punkt der Kündigungsfristen bin ich gespannt, ansonsten stärkt dieses Ansinnen eher die Vermieter. Die Mieter haben in punto Klimaschutz scheinbar kein Mitspracherecht,scheinbar geht man davon aus dass der Mieter an sich einer klimafreundlichen Sanierung eher im Wege stehen würde. Fragt sich was mit den Vermietern ist die ihr Eigentum zwar vermieten aber ansonsten vor „sich hin gammeln“ lassen. Der „Schutz“ vor Mietnomaden wird bei einigen Begeisterung hervorrufen,darunter dürfte dann auch eine Beschleunigung der Zwangsräumung fallen.

Prozesskosten- und Beratungshilferecht

Wir werden prüfen, inwieweit das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht reformiert werden kann, insbesondere mit dem Ziel, der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegen zu wirken. Dabei werden wir sicherstellen, dass der Zugang zum Recht auch künftig allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Einkünften und Vermögen eröffnet ist.

Koaltionsvertrag Zeilen 5079-5085

Meines Wissens nach besteht schon in einigen Bundesländern der Ermessensspielraum für die Beratungshilfe. So ist mir ein Fall bekannt in dem der Schein verweigert wurde mit der Argumentation man solle zuerst eine Beratungsstelle aufsuchen. Allerdings erscheint mir eher der Wunsch nach einer Einschränkung der Nutzung der Beratungsscheine,auch im Hinblick auf die sog. „Hartz-4“ – Klagewelle.

Untersuchungsausschussrecht

Wir sind uns einig, Überlegungen zur Reform des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestags aufzugreifen.

Koalitionsvertrag Zeilen 5087-5090

Grundgesetz-Änderungen

Die Koalition wird Gespräche über etwaige Änderungen des Grundgesetzes mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag sowie den Ländern aufnehmen.

Koalitionsvertrag Zeilen 5092-5095

Das wird auch nötig sein,denn sonst sind einige Vorhaben dieses Vertrages schlichtweg nicht durchsetzbar. Auch wird sich Herr Schäuble ganz bestimmt richtig freuen über diesen Punkt 🙂

Ob die im Vertrag angesprochenen Punkte tatsächlich bearbeitet werden und wenn, wie sie bearbeitet werden wird die Zeit zeigen.


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