PASTA
Publizität
Das Publizitätsprinzip (auch: Offenkundigkeitsprinzip) besagt, dass eine sachenrechtliche Zuordnung nach außen erkennbar sein muss. Diese Zuordnung wird bei beweglichen Sachen durch den Besitz deutlich und bei unbeweglichen Sachen durch den Grundbucheintrag.
Absolutheit
Bedeutet nichts anderes als: Dingliche Rechte wirken gegenüber jedermann. D.h.: Sie richten sich gegen jedermann, schützen vor jedermann und sind von jedermann zu beachten.
Spezialität
Dingliche Rechte beziehen sich immer auf eine konkrete Sache. Damit ist ein Eigentum an Sachgesamtheiten nicht möglich, sondern nur an den einzelnen Sachen die diese Sachgesamtheit ausmachen.
Typenzwang
Numerus clausus des Sachenrechts. Im Sachenrecht können nur die gesetzlichen Regelungen angewendet werden, da dieses abschließend normiert ist. Diese Einschränkung der Privatautonomie ist durch die Absolutheit des Sachenrechts gerechtfertigt.
Abstraktionsprinzip
Verpflichtung und Verfügung wirken abstrakt voneinander. Demnach wirkt sich eine Verpflichtung nicht auf die Verfügung aus.
Quelle: Hanjo Hamann, StudZR 1/2010, 125, 137.
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