Die Definition der Handelsbräuche aus § 346 HGB lässt sich so kurz und bündig merken: abcdefg allseits bestehende dauerhafte einheitliche freiwillige gleichmäßige Übung unter Caufleuten Quelle: Hanjo Hamann, StudZR 1/2010, 125, 134.
In Teil 1 ging es um die Zulässigkeit der Verfahren vor dem BVerfG.Aufbauend auf diesem Grobschema wird hier die Zulässigkeit geprüft. In Teil 2 ging es um das Schema der Abstrakten Normenkontrolle. Teil 3 hat das Schema der Konkreten Normenkontrolle zum Inhalt. Dieses Mal … Weiterlesen →
PASTA Publizität Das Publizitätsprinzip (auch: Offenkundigkeitsprinzip) besagt, dass eine sachenrechtliche Zuordnung nach außen erkennbar sein muss. Diese Zuordnung wird bei beweglichen Sachen durch den Besitz deutlich und bei unbeweglichen Sachen durch den Grundbucheintrag. Absolutheit Bedeutet nichts anderes als: Dingliche Rechte … Weiterlesen →
Im ersten Semester wird vielerorts eine Fragenklausur zum StGB AT angeboten. Daher hier 45 Fragen zum StGB AT entnommen aus Erstsemesterklausuren und Wiederholungsübungen. Wer noch mehr hat: Immer her damit :). Denn auch zur Wiederholung finde ich Fragen recht gut. … Weiterlesen →