Wer viel im Netz ist, der wird das Wort schon mehrfach gehört haben: Abmahnung. Aber, was ist denn eigentlich eine Abmahnung? Hier gibt es ein paar Basics:
Eine Abmahnung ist zunächst eine geschäftsähnliche Willensäußerung1 mit dem Zweck, ein bestimmtes Verhalten zu rügen und dessen Unterlassung zu fordern. Sie bezieht sich demnach auf ein Tun, was künftig unterlassen werden soll. Für den Fall der Nichtbeachtung dieses Unterlassungsanspruches wird innerhalb der Abmahnung mit Konsequenzen (z.B. Kündigung, Strafzahlung) gedroht.
Die Abmahnung gibt es in den verschiedensten Ausprägungen:
Die wohl bekannteste Form der Abmahnung ist die im gewerblichen Rechtsschutz.
Aber auch die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung hat in den letzten Jahren hat an Bedeutung gewonnen.
Im Wettbewerbsrecht dient die Abmahnung auch dazu, Streitigkeiten bezüglich eines wettbewerbswidrigen Verhaltens außergerichtlich beizulegen2
Der Konkurrent wird auf sein wettbewerbswidrigen Verhalten hingewiesen, gleichzeitig dazu aufgefordert das beanstandete Verhalten zu unterlassen und damit der Abmahnende auch sicher sein kann wird häufig die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.
Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wird dem Abgemahnten vorgeworfen urheberrechtlich geschütztes Material (wie z.B. Filme, Fotos, Musikstücke ect.) zu verwenden und dieses Verhalten sofort zu unterlassen. In den letzten Jahren kam es häufig zu Abmahnungen von Urheberrechtsinhabern gegenüber Privatpersonen wegen Nutzung von sog. Filesharingbörsen. Um sicherzugehen dass es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt, sollten Betroffene einen Anwalt hinzuziehen. Kanzleien die bereits Erfahrungen im Umgang mit Abmahnungen haben sind hierbei eine gute Adresse.
Im Schuldrecht ist die Abmahnung Vorraussetzung zur fristlosen Kündigung (z.B. vgl. § 314 Abs. 2 BGB).
Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung nicht gesetzlich geregelt. Sie dient dazu den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass ein Verhalten vom Arbeitgeber beanstandet wird3 . Das Fehlverhalten stellt hierbei eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers dar. Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Im Mietrecht ist die Abmahnung ebenfalls ein Instrument um nicht gewünschtes Verhalten zu unterbinden. Der Vermieter kann seinen Mieter abmahnen und bei Wiederholung des Fehlverhaltens die Kündigung aussprechen. Damit hat die Abmahnung im Mietrecht für den Mieter auch eine Warnfunktion, denn aufgrund der strikten Regelungen zu den Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters, soll dem Mieter eine Möglichkeit zur Abhilfe gegeben werden4 .