Juristischer Gedankensalat

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17/04/2010
von Gedankensalate
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Das Darlehen

Das Darlehen ist im BGB an zwei Stellen geregelt: §§ 488 – 498 BGB umfassen das Gelddarlehen §§ 607 – 609 BGB umfassen das Sachdarlehen. Gegenstand des des Darlehensvertrages ist die Gebrauchsüberlassung eines Kapitalbetrages (bei Gelddarlehen § 488 I BGB, … Weiterlesen