Im Internationalen Familien- und Erbrecht ist Art. 14 EGBGB eine Grundsatzkollisionsnorm 1. Viele andere Kollisionsnormen verweisen auf das Ehewirkungsstatut nach Art. 14 EGBGB, daher sollte die Prüfung des Art. 14 EGBGB bekannt sein. Unter die allgemeinen Ehewirkungen fallen z.B.: Pflicht … Weiterlesen
12/04/2015
von Gedankensalate
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