Die Schenkung ist in den §§ 516-534 BGB geregelt. Gegenstand der Schenkung ist eine Zuwendung des Schenkers an den Beschenkten. Dabei kann es sich um eine Sache oder ein Recht handeln. Voraussetzungen: 1. Eintritt der Vermögensminderung beim Schenker 2. Vermögensmehrung … Weiterlesen
15/04/2010
von Gedankensalate
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