Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

Stichtag Staatsexamen – Klausursachverhalte, Aufteilung und Co. (2/3)

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Den ersten Teil mit Tipps zum „Davor und Danach“ gibt es hier zu finden :).

Die Kampagne – Wochenenden sind sowas von unnütz

In meiner Kampagne (April 2013 Berlin/Brandenburg) sah die Aufteilung so aus:

  1. Freitag, 19.04.2013 – Strafrecht I
  2. Montag, 22.04.2013 – Strafrecht II
  3. Dienstag, 23.04.2013 – Zivilrecht I
  4. Donnerstag, 25.04.2013 – Zivilrecht II
  5. Freitag, 26.04.2013 – Zivilrecht III
  6. Monatg, 29.04.2013 – Ö-Recht I
  7. Dienstag, 30.04.2013 – Ö-Recht II

Vor dem Start der Kampagne hatte ich romantische Vorstellungen bezüglich der Wochenenden innerhalb der Klausurenphase. Sie sind relativ schnell ganz uncharmant zerplatzt. Ich persönlich kann nach Ende der Kampagne nur sagen: Bitte, bitte keine Wochenenden dazwischen. Das ist Folter! Man fällt auf die Illusion rein noch Lernzeit zu haben. Das ist Blödsinn. Wer glaubt am Samstag das Lehrbuch schnell nochmal zu lesen und am Sonntag die 576785764 Karteikarten noch fix auswendig zu lernen …… der glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Nach der ersten Klausur am Freitag hätte ich noch Bäume ausreissen können. Leider lief sie …. nunja, ich hab wohl schon bessere geschrieben. Das erste Wochenende war noch geprägt von der „Lernzeit-Illusion“, spätestens Samstagabend platzte die Seifenblase. Nutzt die freie Zeit zwischen den Klausuren für alles – nur nicht für Pseudo-Lernen. Das bringt nichts, wirklich garnichts. Ab der zweiten Klausur war ich eigentlich nicht mehr zu gebrauchen: Ich war müde, deprimiert und überhaupt zählte ich nur noch die Tage bis zum Ende. Angesichts der Tatsache, dass während dieser sieben Klausuren mal locker 250 Seiten handschriftlich verschönert werden, dürfte es nicht überraschend sein wenn der Schreibarm irgendwann keine Lust mehr hat. Wenn ihr zu sowas neigt, besorgt euch eine Schiene die den Arm nachts stabil hält. Das hilft zumindest über die Klausurenphase.

Übrigens: Sich vollzustopfen mit allen möglichen Tabletten (alá „Ich nehm mal präventiv Schmerzmittel.“ ), Koffeinzeugs und sonstigen Substanzen bringt auch nichts. Das Problem bei diesen Dingen ist ganz simpel: Die haben Nebenwirkungen. In meiner Gruppe gab es tatsächlich einige mit besagten Nebenwirkungen. Darunter leidet eure Leistung, sofern dann noch welche gebracht werden kann.

Der Trick in der Kampagne ist: Durchhalten! Nach der Klausur ist vor der Klausur! Nur an die nächste Klausur denken! Hört sich abgedroschen an, ist aber wahr.

Die Klausurthemen  – „WTF?!“

  • Strafrecht I begann mit den Vermögensdelikten und § 127 StPO. Gelöst werden sollte zum einen die Problematik des „Schwarzfahrens“, wobei einer der Täter einen abgelaufenen Fahrschein hatte, und zum anderen die Problematik des Festnahmerechts.Den kompletten Sachverhalt gibts auf juraexamen.info.  Es handelte sich bei der Strafrecht I Klausur um die Bundesweite Klausur.
  • Strafrecht II hatte es dann in sich – zumindest für mich. Problemfeld war hier die sog. „Erbschleicherei“, eine Verfügung aus der Erbmasse und Aussagedelikte. Die Zusatzfrage aus der StPO war da auch nicht hilfreich :)Den kompletten Sachverhalt gibts auf juraexamen.info .

 

  • Zivilrecht I klang zunächst gut, war aber m.E. schwierig. Schwerpunkte der Klausur waren ein Zeitungsabo welches eine Verbraucherin abschliesst, die Frage ob dieses Vertragsverhältnis aufgrund einer falschen Berichterstattung gelöst werden kann und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Rahmen dieser falschen Berichterstattung durch den Verlag bzw. dessen Redaktuer. Im ersten Teil spielten die Verbraucherrechte eine große Rolle, der zweite Teil erinnerte stark an die Caroline von Monaco Urteile.

 

  • Zivilrecht II überraschte mit dem Fliesen-Fall/ Dachziegel-Fall / Parkettstäbe-Fall, in dieser Klausur waren es Dachziegel in Form von Biberschwänzen. Gefordert war nicht nur der Streit um die Nacherfüllung, sondern auch die Richtlinienkonforme Auslegung. Examensrelevant.de hatte schon vor einiger Zeit darüber berichtet.

 

  • Zivilrecht III war dann ganz böse. Schwerpunkt der Klausur war Minderjährigenrecht. Probleme tauchten auf bei Eintretender Volljährigkeit, Verlust durch Diebstahl und Genehmigung der Eltern. Ganz, ganz böse.

 

  • Ö-Recht I sollte dann frischen Wind bringen, war aber dann ebenfalls schwierig. Ein rechter, eingetragener Verein wollte auf einem Privatgrundstück eine Versammlung abhalten. Dagegen hagelte es Proteste und einen Aufruf des Bürgermeisters im Amtsblatt an einer Gegendemo teilzunehmen. Gegenstand war einstweiliger Rechtsschutz vor dem VG. Grundlage der Klausur dürfte der NPD Antrag auf Unterlassung von Aufrufen zur Teilnahme an Gegendemonstrationen der Stadt Potsdam gewesen sein, zu finden hier und juraexamen.info .

 

  • Ö-Recht II war dann wieder ein „bekannter“ Sachverhalt – die Fraport Entscheidung. Schwerpunkte: VfB, Versammlungsrecht, Grundrechtsbindung einer AG, Meinungsfreiheit. Den Sachverhalt der Klausur gibt´s auf juraexamen.info .

 

Insgesamt muss ich sagen: Ich bin ein wenig enttäuscht. Im Strafrecht nur Vermögensdelikte abzufragen – die kleine Prise Körperverletzung mal ausser Acht gelassen – fand ich nicht gut. Angesichts der Vielfalt der Strafrechtlichen Themen hätte es sicherlich auch andere Klausurthemen gegeben. Im Zivilrecht wurden im Prinzip vorrangig die Verbraucherrechte abgeprüft, auch hier hätte ich mir mehr Vielfalt gewünscht. Ö-Recht hingegen war wie zu erwarten.

Das ist natürlich nur meine subjektive Meinung. Begründet ist diese Enttäuschung auch durch den Fakt, dass mir nicht alle Themen liegen. Andere werden sich gefreut haben. Das ist eben das Risiko des Examens.

Examensvorbereitung – Topp oder Flop?

In den ersten Tagen nach den Klausuren dachte ich „Meine Examensvorbereitung war Mist.“ . Diese Meinung habe ich inzwischen relativiert. Angesichts des doch recht begrenzten Angebotes an Themen und der Tatsache, dass mir nicht alle lagen, dachte ich wirklich meine Examensvorbereitung ist schief gelaufen. Ob das so ist oder nicht werden mir die Ergebnisse beantworten.

Aber ich habe nun schön oft gehört „Wenn dein Gefühl bezüglich der Ergebnisse schlecht ist, dann ist das gut. Weil dann waren die Klausuren gut.“. Ob es stimmt oder nicht werde ich erst Ende Juli sehen. Vorsichtshalber habe ich aber wieder mit dem regulären Lernen angefangen – mit dem Gedanken im nächsten Jahr den regulären Versuch zu schreiben. Sollte ich zur mündlichen zugelassen sein, lerne ich ab Ende Juli gezielt auf die mündliche.

Der Freischuss ist geschafft, ein mulmiges Gefühl bleibt.

 

 

 

 


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