Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

17/02/2015
von Gedankensalate
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Nachhilfe im Jurastudium – Ein Tabuthema

Das Jurastudium ist gefüllt mit einer großen Menge an Stoff. Diesen zu bewältigen und vor allem zu behalten, ist mitunter schwierig. Ein Rechtsgebiet liegt dem einen mehr und ein anderes ist wie die große Aufgabe die Chinesische Sprache zu lernen.

Schon in den ersten Semestern fängt das „Problem“ an: Für die Zwischenübung muss der Stoff im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht gelernt und anwendbar sein. Im Anschluss gilt es die großen Scheine in den Fortgeschrittenen Übungen zu erhalten. Beide Prüfungen sind notwendig um zum Examen zugelassen zu werden. Das Lernen hört nach den großen Übungen nicht auf, sondern geht erst richtig los. Für das Examen muss der komplette Stoff gelernt und anwendbar sein.

Was ist aber zu tun, wenn der Stoff einfach nicht hängen bleiben möchte? Wenn die auswendig gelernten Schemata sich nicht so recht anwenden lassen? Wenn der Sachverhalt so überhaupt keine Ideen sprudeln lässt was nun zu prüfen ist?

Abhilfe kann Nachhilfe schaffen. Leider unter Jurastudenten häufig ein Tabuthema.Wer gibt schon gerne zu den Stoff nicht bewältigen zu können? Dabei ist es kein Makel zuzugeben dass man Hilfe braucht! Ganz im Gegenteil: Viel mehr Jurastudenten nehmen Nachhilfe im juristischen Bereich in Anspruch als gedacht. Der Markt ist groß, da fällt die Auswahl häufig schwer.

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08/02/2015
von Gedankensalate
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IPR – Internationales Schuldrecht Wiederholungsfragen I

Zur Vorbereitung auf die Klausur im Internationalen Schuldrecht habe ich mir immer ein paar Wiederholungsfragen aufgeschrieben. Sie helfen bei der kurzen Wiederholung.

1. Für welche Verträge gilt die Rom-I VO?

Für vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen. Vgl. Art. 1 Abs. 1 Rom-I VO.

2. Ab welchem Zeitpunkt ist die Rom-I VO anwendbar?

Für Verträge die ab dem 17.12.2009 geschlossen wurden. Vgl. Art. 28 Rom-I VO.

3.  Was enthält die Rom-I VO?

Sie enthält nur Kollisionsrecht, jedoch kein Sachrecht.

4. Wie werden die Begriffe der Rom-I VO ausgelegt?

Die Begriffe der Rom-I VO werden unionsautonom ausgelegt.

5. Für welche Verträge gilt die Rom-II VO?

Für außervertragliche Schuldverhältnisse, vgl. Art. 1 Abs. 1 Rom-II VO.

6. Was sind außervertragliche Schuldverhältnisse i.S.d. Rom-II VO?

Unerlaubte Handlungen, Ungerechtfertigte Bereicherungen, Geschäftsführung ohne Auftrag und c.i.c., vgl. Art. 2 Abs. 1 Rom-II VO.

7. Ab welchem Zeitpunkt greift die Rom-II VO?

Ab dem 11. 01. 2009, vgl. Art. 32 Rom-II VO.


Literatur zum Internationalen Schuldrecht

8. Welchem Prinzip folgt das Deliktsrecht der Rom-II VO im Grundsatz? Weiterlesen →

07/02/2015
von Gedankensalate
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Ferdinand von Schirach – Schuld – TV Tipp

Über die Bücher von Ferdinand von Schirach hatte ich bereits berichtet (z.B. hier).

Nun wurde nach Verbrechen auch das Buch Schuld verfilmt.  Dieses Mal spielt Moritz Bleibtreu den Anwalt Friedrich Kronberg und auch dieses Mal geht es um Fälle die Ferdinand von Schirach als Strafverteidiger begleitet hat. Wer also Lust hat auf eine kleine Mini-Serie (6 Folgen) und auf Strafrecht „mal anders“, der sollte die ZDF Mediathek besuchen. Unter

schuld.zdf.de

ist die Serie bereits jetzt – vor TV Ausstrahlung ab dem 20.02.2015 – zu sehen.

Und nicht vergessen: Jeder kann zum Mörder werden, wenn die Umstände es so wollen. Oder doch nicht?!

30/01/2015
von Gedankensalate
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Der JuraShooter BGB als Webversion – Kostenlos, Spaßig und mit Sinn

JuraShooterÜber die Apps JuraShooter StGB und den JuraShooter BGB hatte ich vor einiger Zeit berichtet. Nun gibt es eine Neuerung:

Der JuraShooter BGB ist nun auch als Webversion online und kostenlos spielbar! Für alle Browser, alle Systeme und Free 🙂

Unter

http://bgb.lernshooter.com

könnt ihr nach Herzenslust dem JuraSchwein helfen 🙂

Info´s zur App, zu den Leveln und überhaupt findet ihr unter http://lernfreak.de/produkte/jurashooter-bgb

Ich spiele gerne hin und wieder eine, vier oder auch zwölf Runden. Wir sehen uns im Highscore! 🙂

19/01/2015
von Gedankensalate
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Willkommen im §§-Dschungel! – Teil 3 – Basics für Jura-Erstsemester

Du möchtest Jura studieren und weisst noch nicht so recht was auf Dich zukommt? Du hast die Zulassung und willst jetzt durchstarten? In der “Willkommen im §§-Dschungel” versuche ich Antworten auf die häufigsten Fragen zu geben.
Im 1. Teil drehte sich alles um Basics. Von der Lernzeit, über den Vorlesungsplan hin zur Freizeit.

Im 2. Teil gibt es Literaturtipps für die Zeit vor dem Vorlesungsbeginn, eine Erklärung des Notensystems und die Erklärung der Zeitangaben “c.t.” und “s.t.”, sowie einige kleine Tipps für die ersten Tage.

Im 3. Teil geht es um Grundsatzfragen: Welche Gesetze in den ersten Semestern? Skript oder Lehrbuch? Soll ich Karteikarten nutzen?  Ich kann zwar keine generell gültige Antwort geben, aber zumindest Tipps&Tricks geben. Was ihr bevorzugt, was euch eher liegt und vor allem: Was euch wirklich etwas bringt, müsst ihr selbst herausfinden.

Die Kardinalfrage: Habersack und Sartorius schon im ersten Semester?  

Ganz klare Antwort: Nein!

Warum?

  1. Am Anfang des Studiums gilt es noch die Technik des Paragraphenlesens zu lernen. Das erfordert häufig Markierungen im Gesetz und kleinere Notizen am Rand. Um nicht gleich den teuer gekauften Habersack zu versauen, solltet ihr auf die Beck-Texte ausweichen. Außerdem sind die Seiten im Habersack und Sartorius dünn. Wenn ihr da mit einem Marker drauf geht, markiert ihr auch die nachfolgenden 10 Seiten – damit ist der Effekt des Markierens weg. Haftnotizen haben die Angewohnheit zu kleben, im Habersack gerne auch mal bombenfest. Für die Klausur müssten dann die geklebten Seiten ggf. ausgetauscht werden.
  2. Es ist unsinnig 100 Gesetze mitzuschleppen von denen ihr im ersten Semester gerade mal 3 oder 4 braucht.
  3. Ein Habersack wiegt stolze 2,5 kg, der Sartorius auch. Sind 5 kg die ihr dann zur Uni schleppt, von denen ihr vielleicht 1 kg braucht.
  4. Ihr wisst doch garnicht ob ihr weitermacht. Klingt jetzt hart: Aber gebt lieber 5 € aus und kritzelt bis euch jemand als grandiosen Künstler entdeckt in eurem Gesetz rum, als 35 € auszugeben und dann festzustellen: Das ist garnichts für mich.

Bis zur großen Übung reichen die Beck-Texte vollkommen aus. Danach ist die Anschaffung eines Habersacks und/oder Sartorius sinnvoll. Die Beck-Texte haben alle Gesetze drin, die ihr bis zum Ende der großen Übungen braucht. Arbeitet ihr tatsächlich mal mit Gesetzen die nicht in den Beck-Texten enthalten sind werden für gewöhnlich die entsprechenden Normen verteilt.

Lehrbuch oder Skript? 

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