Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

27/05/2014
von Gedankensalate
Keine Kommentare

Gewinnspiel #2: Happy Birthday Gedankensalat!

!!! Das Gewinnspiel ist bereits beendet !!! 

Die Lösung lautet: Vor dem Gesetz von Franz Kafka. Glückwunsch an den Gewinner 🙂

In der zweiten Runde meiner Geburtstagsparty gibt es wieder etwas zu gewinnen! Wer bei Runde 1 noch schnell mitmachen möchte, sollte hier einmal schauen (Achtung: Ende ist am 29.05.2014!) -> Gewinnspiel #1 – Gewinne den Theisen.

Dieses mal verlose ich das Skript BGB AT 1 aus dem Hause Alpmann Schmidt. Wer es nicht kennt möge hier einmal nachschauen: BGB AT 1 – Alpmann Schmidt Rezension

Um in den Lostopf zu wandern müsst ihr nur eine Frage beantworten:

Welches Werk von welchem Autor ist hier gesucht? 

„Er saß Tage und Jahre davor, wurde verhört im Stile der großen Herren, er bestach um nichts versäumt zu haben, er bat die Flöhe um Hilfe. Und dann am Ende seines Lebens, erkannte er: Er war nur für ihn bestimmt.“

Die richtige Antwort schreibe bitte entweder über das Kontaktformular -> Klick oder an Aktion@juristischer-gedankensalat.de

Vergiss nicht deine E-Mail Adresse anzugeben!

Teilnahmebedingungen: 

Das Gewinnspiel beginnt am 27.05.2014 und endet am 01.06.2014, 15:00 Uhr, gelost wird per Zufall mittels Random.Org, das Gewinnspiel steht nur für volljährige Teilnehmer aus Deutschland offen. Die Gewinner werden über ihre angegebene E-Mail Adresse benachrichtigt und mit mit abgekürztem Namen im Blog genannt.

Der Gewinn besteht aus dem Buch „BGB AT 1“ von Josef Alpmann. Es wird dem Gewinner per Deutscher Post zugesendet (unversicherter Versand).

Die Daten der Teilnehmer werden nur für Abwicklung des Gewinnspiels verwendet,ihnen stehen im Hinblick auf deren Daten Auskunfts-, Änderungs-, Löschungs- und Widerrufsrechte zu.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

27/05/2014
von Gedankensalate
6 Kommentare

Sachenrecht: Kleiner Übungsfall zu §§ 985, 1007,861 BGB – Die Ziegelversteigerung

Ein kleiner, aber feiner Übungsfall aus dem Sachenrecht zum §§ 985, 1007 I und II und 861 BGB. Die Lösung erfolgt „nur“ mit Kurzskizze.

Sachverhalt: 

Bei einer Versteigerung von Baumaterialien in der Dorfkneipe nimmt der Alfons (A) den Posten Nr. 12 – eine Palette Steinziegel in Augenschein. Bei der Versteigerung erhält er für diesen Posten den Zuschlag und erhält vom Auktionator Bert (B) einen Abholschein, der ihn gegenüber den Mitarbeitern des Steinbruchs in dem sich die Steinziegel befinden als zur Abholung berechtigt ausweist. Nach geglückter Ersteigerung fährt der A zufrieden nach Hause. Aufgrund eines Irrtums wird im weiteren Verlauf der Versteigerung der Posten Nr. 12 nocheinmal aufgerufen und diesmal dem erst später zur Auktion erschienenen  Charles (C) der Zuschlag erteilt und sodann ein Abholschein ausgestellt. 

Der C schickt nun einen Transporter zur Abholung der Palette Steinziegel. Ein Mitarbeiter des Steinbruchs weist dem Fahrer nach Vorzeigen des Abholscheinscheins die Steinfliesen zu. Die Palette Steinfliesen wird zur Lagerhalle des C gebracht. 

Kann der A vom C endgültig die Herausgabe der Palette Fliesen verlangen? 

Weiterlesen →

24/05/2014
von Gedankensalate
1 Kommentar

Gewinnspiel #1: Happy Birthday Gedankensalat!

!!! Das Gewinnspiel ist bereits beendet !!!

Der Juristische-Gedankensalat.de wird im Mai 2014 ganze 5 Jahre alt.

Begonnen als kleiner Blog über Jura und Co. auf einer Free Plattform, entwickelte sich im laufe der Jahre der Gedankensalat wie er heute ist. Zur Feier des kleinen Geburtstags gibt es kleinere Gewinnspiele. Den Anfang macht das Gewinnspiel „Gewinne den Theisen“ auf Facebook. Es folgen weitere kleinere Gewinnspiele, ihr dürft gespannt sein 🙂

Wer den Theisen noch nicht kennt möge hier einmal schauen: Theisen – Wissenschaftliches Arbeiten

Mitmachen könnt ihr, indem ihr den entsprechenden Post auf Facebook mit „Gefällt mir“ anklickt. Ausgelost wird via Fanpage Karma am 29.05.2014 um 15:00 Uhr.

Zum Gewinnspiel: Facebook Seite Gedankensalat

Teilnahmebedingungen: 

Das Gewinnspiel beginnt am 24.05.2014 und endet am 29.05.2014, 15:00 Uhr, gelost wird per Zufall mittels Fanpage Karma „Glücksfee“, das Gewinnspiel steht nur für volljährige Teilnehmer aus Deutschland offen. Die Gewinner werden über den genutzten Facebook-Account benachrichtigt und mit den Accountnamen (Vorname voll, Nachname abgekürzt) genannt.

Der Gewinn besteht aus dem Buch „Wissenschaftliches Arbeiten“ von Manuel René Theisen. Es wird dem Gewinner per Deutscher Post zugesendet (unversicherter Versand).

Die Daten der Teilnehmer werden nur für Abwicklung des Gewinnspiels verwendet,ihnen stehen im Hinblick auf deren Daten Auskunfts-, Änderungs-, Löschungs- und Widerrufsrechte zu.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Facebook hat mit diesem Gewinnspiel wirtschaftlich und rechtlich nichts zu tun und alle Anfragen bzgl. des Gewinnspiels sind an mich (Jessica Große-Wortmann) zu richten.

19/05/2014
von Gedankensalate
1 Kommentar

Verquadidelung oder Viel Quatsch schreibt der Bearbeiter

Die Prüfungsreihenfolge der zivilrechtlichen Ansprüche lässt sich ganz einfach merken:

Möglichkeit 1: Verquadidelung 

  1. Vertrag
  2. Quasivertrag
  3. dingliche Berechtigung
  4. Delikt
  5. ungerechtfertigte Bereichung

 

Möglichkeit 2: Viel Quatsch schriebt der Bearbeiter 

  1. Vertrag
  2. Quasivertrag
  3. Sachenrecht
  4. Deliktsrecht
  5. Bereicherungsrecht

 Quelle: Hanjo Hamann, StudZR 1/2010, 125, 136.

16/05/2014
von Gedankensalate
1 Kommentar

Rezension: Alpmann Schmidt Skript BGB AT 1

Skripte sind nicht bei jedem Professor beliebt, bei Studenten dafür umso mehr. Sie eignen sich zum Einstieg, zum Wiederholen und zum Auffrischen gleichermaßen. Alpmann Schmidt hat seine Skriptreihe in ein neues Outfit gesteckt, ein Grund mehr sich die Skripte mal etwas genauer anzuschauen.

Vorliegend handelt es sich um das Skript BGB AT 1, verfasst von Josef Alpmann, 19. Auflage 2014. Schwerpunkt ist die Rechtsgeschäftslehre. Auf 156 Seiten geht es um die Willenserklärung, den Vertrag, einseitige Rechtsgeschäfte, die Auslegung, Bedingung und Befristung, Vertretung, Zustimmung und Ermächtigung. Damit das ganze nicht zu trocken ist, gibt es zahlreiche Beispiele, Grafiken, Fälle und Literaturhinweise (falls jemand dann noch vertiefen möchte 😉 ). Auf den Seiten von Alpmann-Schmidt gibt es auch eine Leseprobe.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Alpmann Schmidt – BGB AT 1 from Juristischer Gedankensalat on Vimeo.

Erhältlich ist das Skript BGB AT 1 als Softcover für 16,90 € (ISBN 978-3-86752-362-2) beim Buchdealer eures Vertrauens und bei AS online, als eSkript ab 8,90 € online.