Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

23/01/2014
von Gedankensalate
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Gesellschaftsrecht – Einführung – Basics

Als Gesellschaftsrecht wird das Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen bezeichnet, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden, vgl. § 705 BGB.

Umfasst sind alle „Gesellschaften im weiteren Sinne“. Also nicht nur Personengesellschaften, sondern auch die als Körperschaft organisierten juristischen Personen1.

Personengesellschaften

Merkmal der Personengesellschaften ist, dass sie in ihrem rechtlichen Bestand von ihren Mitgliedern abhängig ist. Die Mitgliedschaft ist demzufolge in der Regel ohne Zustimmung der Gesellschafter nicht frei übertragbar und vererblich, vgl. § 717 S.1 BGB2.
Die Vertretung bei Personengesellschaften erfolgt grundsätzlich durch die Gesellschafter selbst – Prinzip der Selbstorganschaft, vgl. §§ 709, 714 BGB3.
Die Willensbildung erfolgt nach dem Einstimmigkeitsprinzip. Soweit es auf die Zustimmung der Gesellschafter ankommt, müssen alle zustimmen, vgl. § 709 BGB.

Arten der Personengesellschaften

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705 ff. BGB
  • Offene Handelsgesellschaft (oHG), §§ 105 ff. HGB
  • Kommanditgesellschaft (KG), §§ 161 ff. HGB
  • Stille Gesellschaft (StG), §§ 230 ff. HGB
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG), §§ 1 ff. PartGG
  • nicht rechtsfähiger Verein, § 54 BGB

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15/01/2014
von Gedankensalate
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Art. 10 GG – Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

Art. 10 GG dient dem Schutz der Vertraulichkeit individueller Kommunikation, soweit diese schriftlich oder fernmeldetechnisch übertragen wird1.

Art. 10 Abs. 1 GG enthält seinem Wortlaut nach drei Grundrechte:

  • Briefgeheimnis 
  • Postgeheimnis 
  • Fernmeldegeheimnis 

Persönlicher Schutzbereich 

In jedem Fall sind Träger des Grundrechts die Kommunikationsteilnehmer (Absender und Empfänger). Dabei kann es sich um natürliche Personen oder um inländische juristische Personen (beachte Art. 19 Abs. 3 GG!) handeln. Eine Ausnahme gilt für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten2

Nicht grundrechtsberechtigt sind hingegen juristische Personen des Privatrechts, die mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand sind3 und juristische Personen des öffentlichen Rechts4.

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08/01/2014
von Gedankensalate
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Videorezension: Jurashooter BGB

Die erste Videorezension für eine App 🙂

Der Jurashooter BGB hat mich positiv überrascht. Lernen wo immer man möchte und dabei gleichzeitig spielen? Geht! Hiermit! Erhältlich im

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Videorezension: Jurashooter BGB from Juristischer Gedankensalat on Vimeo.

Link zur detaillierten Auflistung der Level: Jurashooter BGB

Und das Video zur App:

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07/01/2014
von Gedankensalate
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Kartellblog startet Poll: Beste Jurablogs 2014

Nachdem nun das Logo steht und die Nominierung abgeschlossen ist (siehe hier), hat der Kartellblog die Abstimmung eröffnet. Nicht ohne ein ganz klein wenig Stolz darf ich verkünden: Ich bin dabei 🙂 Und ich würde mich sehr freuen wenn ihr dem Gedankensalat eure Stimme gebt! 🙂

Hier gehts zur Abstimmung: Poll: Beste Jurablogs 2014 

An dieser Stelle auch ein Danke schön! an Johannes Zöttl, den Betreiber des Kartellblogs! 🙂

30/12/2013
von Gedankensalate
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Überdosis Jahresrückblicke? Wagen wir den Jahresvorblick 2014!

Im Anschluss an das Weihnachts-Drei-Haselnüsse-für-Aschenbrödel-Programm wird die Zeit bis zum Neuen Jahr mit Jahresrückblicken versüsst. An jeder Ecke lauern sie, aber da mache ich nicht mit!

Deshalb an dieser Stelle der Jahres“vor“blick 2014. Für etwaige Ungenauigkeiten möchte ich mich schon jetzt entschuldigen. Ich habe meine Glaskugel wohl mit den vielen Anfragen zu anstehendem unermesslichen Reichtum überstrapaziert. Daher musste ich auf den morgendlichen Kaffeesatz ausweichen. Diese Ergebnisse wurden jedoch durch anschliessendes Teebeutellesen überprüft!

2014 – Ein Jahr voller Überraschungen 

Legislaturperiode verlängert, Wahlsystem von Grund auf erneuert

Wie die FAZ bereits jetzt berichtete, liebäugelt die Große Koalition (GroKo) mit einer Verlängerung der Wahlperiode. Die Ansage der Verlängerung um ein Jahr auf fünf Jahre Legislaturperiode waren allerdings nur zum vortasten gedacht. Man wollte sichergehen den Bürger nicht gleich ganz zu verstimmen, sondern erstmal die Lage checken. Ende März/Anfang April wird daher abgestimmt die Legislaturperiode auf zehn Jahre+x zu strecken. Dieser kurze Zeitraum wurde gewählt um sich erstmal einzugewöhnen, zwar folgt man hier dem Vorbild Russland, aber man muss das erstmal üben. Verteidigt wird die Entscheidung mit der – jetzt – viel längeren Möglichkeit, Dinge so richtig zu verbocken und dann wieder einigermaßen zu kitten. Außerdem ist der Stuhl eines jeden Ministers nach vier Jahren erst lauwarm, nach zehn Jahren aber will den doch keiner mehr haben und man darf ihn behalten.

Ein weiterer Fortschritt: Das Wahlsystem wird grundlegend erneuert. Der Bürger wählt jetzt nicht mehr mit. Das war alles sooooooo schwierig. Und deshalb wählt jetzt nur noch der Bundestag. Und damit da auch immer mal wieder frischer Wind reinkommt, werden die Mandate im Bundestag jetzt vererbt. So bleibt es in der Familie und wenn die klamm ist, dann dürfen sie es auch verkaufen. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Kein Wahlkampf mehr. Der war so oder so zu teuer, zu anstrengend und gebracht hat er nichts (außer Verwirrung). Keine Wahlversprechen mehr. Hat doch sowieso niemand geglaubt und die Wählerstimmen kauft man sich jetzt. Demokratischer geht es nicht!

Mord wird abgeschafft – Strafrecht erfährt Renovierung 

Wie die Süddeutsche berichtet, mehren sich die Stimmen das Strafrecht doch nun endlich mal zu reformieren schon Ende 2013. Besonders § 211 StGB hat es den Reformfreudigen angetan. Im Juni 2014 tritt daher das NStGB (Neues Strafgesetzbuch) in Kraft. Mord gibt es jetzt nicht mehr. Stattdessen gibt es jetzt einen Paragraphen mit 105 Absätzen mit allen Varianten der Tötungsdelikte. Es ist jetzt auch möglich eine Tötung zu veranlassen aus „ist einfach passiert“ Beweggründen (Absatz 11) oder „ich habe es nur gedacht“ oder „Woher das Messer kam weiss ich auch nicht“. Auch die Eigentumsdelikte sind jetzt kompakter. Betrug und Unterschlagung fallen weg, dafür gibt es den Diebstahl noch – zwar mit neuem Namen „Bescheissen“, aber dafür ebenfalls mit allen denkbaren Varianten. Es ist jetzt möglich im Supermarkt fremde, bewegliche Dinge an der Kasse vorbeizuschleusen ohne zu bezahlen, dafür beruft man sich auf den Absatz 4 „Das muss in meine Tasche gerutscht sein“, neuer Rechtfertigungsgrund ist nun „Das war mir zu teuer“ und wer andere übers Ohr haut, der muss nun bei Banken für 14 Tage in die Kundenberatung.

Das macht es auch Jurastudenten sehr viel leichter Strafrecht zu lernen, jetzt ist alles übersichtlich.

Neu: Staatsexamen am Computer 

Juraexamen.info wusste schon von den Anfängen dieser Entwicklung zu berichten. Im Februar 2014 wird jedoch das ganze Ausmaß dieser Neuerung bekannt: Die Klausuren der beiden Staatsexamen werden jetzt nicht mehr handschriftlich unter Aufsicht verfasst, sondern am Computer. Hierfür müssen die Kandidaten schon während der Anmeldung zum Examen nachweisen, dass sie im Besitz eines Internetfähigen Computers mit Webcam sind. Denn die Klausuren werden jetzt getippt. Es ist auch nicht mehr notwendig diese an einem zentralen Ort zu schreiben. Man loggt sich pünktlich ein und aktiviert die Webcam, so wird man während der Bearbeitungsdauer von einem Justizbeamten beaufsichtigt. Die fertige Klausur wird sodann per Mail an die Prüfungsämter geschickt. Kaffee- und Pinkelpausen sind im Chat anzumelden, es darf nur das Schreibprogramm auf dem Rechner geöffnet sein – bei Zuwiderhandlung wird bei der NSA nachgefragt. Diese gibt jetzt auch ca. 5 Minuten nach Absenden der Klausur das Ergebnis raus. Die anschliessende mündliche Prüfung wird mittels Webcam abgehalten. Für die Prüflinge bedeutet dies eine großartige Erleichterung: Jeder kann so schreiben wie er möchte, das nervige ankleiden für die Prüfung entfällt und man weiss sofort woran man ist!

Bitte beachten Sie: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten die Ereignisse wider Erwarten so nicht eintreffen, könnte dies zu einem späteren Zeitpunkt durchaus noch der Fall sein. Bewahren Sie Ruhe. Alles wird gut.

Ich wünsche einen Guten Rutsch ins Jahr 2014!