Ich wünsche allen Lesern des Gedankensalats ein Frohes Weihnachtsfest! Besinnliche, lernfreie Tage und Raum für ein wenig Ruhe und Entspannung sollen es für euch/sie sein. Möge der ein oder andere Wunsch erfüllt werden, falls nicht: Viel Spaß beim Wichteln 🙂
Zur Einstimmung auf die nun kommenden Tage, lasst euch gesagt sein: Früher war mehr Lametta!
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Um kaum ein anders arbeitsrechtliches Institut ranken sich mehr Mythen als um die Gewährung und die Bemessung des Weihnachtsgeldes. Fraglich ist insbesondere, wer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld geltend machen kann und ob Differenzierungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern zulässig sind. Des Weiteren stellt sich die Frage, inwieweit Arbeitgeber bei Bewilligung des dreizehnten Monatsgehalts in der Vergangenheit auch zukünftig gebunden sind.
Das Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, mit der er besondere Leistungen honoriert und sich für die geleisteten Dienste durch eine außerordentliche finanzielle Zuwendung erkenntlich zeigt. Weiterlesen →
Es ist nicht zu vermeiden: Im Laufe des Studiums trifft man auf den „Flugreisefall„.
Hierbei handelt es sich um BGH, 07.01.1971 – VII ZR 9/70, BGHZ 55,128, NJW 1971,609. Im folgende eine kurze Darstellung des Falles und seiner Probleme.
Sachverhalt (gekürzt):
Die M flog wenige Tage vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres mit Einverständnis ihrer Eltern mit der Fluggesellschaft L von München nach Hamburg. Diesen Flugschein hatten ihre Eltern ihr gekauft. Angekommen in Hamburg gelang es M, unbemerkt mit den Transitpassagieren das Flugzeug wieder zu besteigen und an dem nicht ausgebuchten Weiterflug nach New York teilzunehmen. Einen Flugschein für diese Strecke hatte sie nicht. In New York wurde ihr die Einreise in die USA verweigert, weil sie kein Visum hatte. Nun als „blinder Passagier“ identifiziert, befördert die L die M zurück nach Hamburg.
Die L verlangt nun von M Zahlung des Flugpreises von Hamburg nach New York. Diese Zahlung verweigert die M und argumentiert, dass sie sich diese Reise niemals hätte leisten können. Dies entspricht auch der Wahrheit. Die Eltern der M verweigern jegliche Genehmigung der Flugreisen.
Welche Ansprüche hat die L gegen M?
Lösungsvorschlag (Kurzform):
Zunächst ist es ratsam die Lösung in die zwei Ansprüche aufzuteilen: Hinreise Hamburg – New York und Rückreise New York – Hamburg.