Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

16/04/2013
von Gedankensalate
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Strafrecht, StPO und Action – Schirach´s „Verbrechen“

Bereits 2009/2010 erschien der Kurzgeschichtenband Verbrechen* von Ferdinand von Schirach. Ein Stück Lektüre für die Freizeit, mit juristischem Bezug. Der Strafrechtler von Schirach ist spätestens seit Anfang April weitaus bekannter als ohnehin. Der Grund: Sechs Kurzgeschichten aus dem Buch „Verbrechen“ wurden als Serie gedreht.

Ich habe das Buch gelesen und fand die Geschichten spannend. Erstens kommen sie aus dem Berufsalltag des Strafrechtlers von Schirach und zweitens kann der Kolumnist richtig schön den Leser mitnehmen. Wahrscheinlich ist der Berufsalltag eines Strafrechtlers nicht jeden Tag so kurios, aber spannend erscheint er allemal.

Die Umsetzung der Kurzgeschichten betrachtete ich zunächst mit Skepsis. Nach den ersten zwei Folgen war ich aber positiv überrascht, die letzten zwei Folgen haben mich überzeugt.

Aus der Perspektive des Anwalts werden die Geschichten erzählt. Es geht nicht um die Aufklärung einer Tat, nicht um moralische oder ethische Fragen. Der von Josef Bierbichler gespielte Verteidiger macht seinen Job und genau das ist auch die spannende Perspektive an der Serie. Es sind keine klassischen Krimis mit dem Opfer, Täter und der Polizei. Wer hier auf Happy Ends hofft, wird enttäuscht. Der Fokus liegt auf der Verteidigung des Mandaten und dem Strafmaß. Dazu kommt ein toller Schnitt, Kamera und zwischendrin kleine Einspieler. Sehenswert!

Natürlich bleiben Fragen offen – strafrechtlicher und strafprozessualer Natur, aber das animiert zum Nachlesen.

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15/04/2013
von Gedankensalate
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Rechtfertigungsgründe – Basics

Grundsätzlich ist ein Verhalten, mit dem ein Täter vorsätzlich alle Tatumstände eines Deliktes verwirklicht, Unrecht1. Dieses Unrecht ist allerdings nur dann begründet, wenn es nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist2.

Nach dem dualistischen Ansatz3 stützt sich die Rechtfertigung auf die Prinzipien der Wahrnehmung höherrangiger Interessen4 und der Interessenwahrnehmung durch den Rechtsgutinhaber. (Einen Überblick über den Streit gibt z.B. NK-Paeffgen, Vor § 32, Rn. 44 ff.).

Rechtfertigung

Schafft der Rechtfertigungsgrund eine Eingriffsbefugnis für den Täter, resultieren daraus auch gleichzeitig Duldungspflichten für das Opfer5.

 

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12/04/2013
von Gedankensalate
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Videorezension: Lernen mit Taktik: Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II – Falk / Schneider

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Weitere Informationen

Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II from Juristischer Gedankensalat on Vimeo.

Youtubelink: http://www.youtube.com/watch?v=R34Zi1MS7L4

Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht II 
Prof. Dr. Ulrich Falk, Dr. Birgit Schneider 
C.F. Müller Verlag 
ISBN 978-3-8114-9886-0 
22,99 € (Softcover) 

Erhältlich beim Buch-Dealer eures Vertrauens oder als E-Book im Store.

02/04/2013
von Gedankensalate
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Traue keiner Statistik …..

… die du nicht selbst gefälscht hast. 🙂

Dieses Mal allerdings kann diese Faustregel getrost ausser Acht gelassen werden. Der Große Examens- und Klausurenkurs der Uni Köln hat eine statistische Auswertung aller Originalexamensklausuren seit 2002 online gestellt.

In der Auswertung aller drei Rechtsbereiche sticht eines heraus: Grundlagen, Grundlagen und Grundlagen sind wichtig.

In der Auswertung im Zivilrecht dominieren Schuldrecht AT, BGB AT und Schuldrecht BT das Feld. Schaut man genauer hin, sind Willenserklärungen, Rücktritt und Schadensersatz die Spitzenreiter. Im BT spielt das Kaufrecht nebst Mängelgewähr immer wieder eine große Rolle und die GOA folgt auf dem Fusse.

Die gesamte Auswertung für Zivilrecht im PDF Format ist hier abrufbar *klick.

Im Strafrecht zeigt sich ein ähnliches Bild: AT über AT. Im BT konkurrieren die höchstpersönlichen Rechtsgüter mit den Vermögensdelikten. Insbesondere die Rechtfertigungsgründe und der Versuch scheinen ein Dauerbrenner zu sein. Im BT ist der Klassiker Diebstahl natürlich dabei, aber auch Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, sowie die oft unterschäzten Aussagedelikte.

Die gesamte Auswertung für Strafrecht  im PDF Format ist hier abrufbar *klick.

Im Öffentlichen Recht ist das Prozessrecht eindeutig in der Überzahl. Neben den Grundrechten und dem AT des Verwaltungsrecht, hat auch das Staatsorganisationsrecht eine Topplatzierung.

Die gesamte Auswertung für Öffentliches Recht im PDF Format ist hier abrufbar *klick

Alles in allem ist das keine Aufforderung „auf Lücke“ zu lernen, es bestätigt aber eine altbekannte Ansage: AT ist alles. Besonders bei Betrachtung der Gewichtigungen in den einzelnen Auswertungen, sind die AT Bereiche immer wieder vertreten.

Mir macht´s Mut 🙂

18/03/2013
von Gedankensalate
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econtrario – Lern Community für Studenten und Referendare

Jura online lernen, der Traum vieler. Bisher sind die Möglichkeiten eher spärlich gesäht. Die Plattform „econtrario“ ist eine Lerplattform für Jurastudenten und Referendare. Und sie kann sich sehen lassen!

econtrario bietet die Möglichkeit einen eigenen Online-Karteikasten anzulegen und setzt dabei auf exponentielles Wiederholen. Dabei werden die Lernintervalle anhand deines Lernverhaltens automatisiert. Im Prinzip gibst du vor wann etwas intensiver und wann weniger intensiv wiederholt werden muss. Das an sich ist schonmal ein Pluspunkt.

econtrario Tags

Eine Community lebt von der Mitarbeit der User, nicht anders ist es bei econtrario. Durch die Auswahl aus einer langen Liste von Tags kann der individuelle Lerninhalt ausgewählt werden. Die Tags decken alle Rechtsbereiche ab, wobei man sich entscheiden kann zwischen den Unterkategorien: Zivilrecht kann ausgewählt werden, aber auch Schuldrecht AT, BT u.s.w. Weiterlesen →