Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

07/12/2012
von Gedankensalate
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Türchen No. 7 – Schneeflöckchen, Weißröckchen

Tür No. 7

Im Winter da ist´s schön, alles so weiß! Nun, Schnee ist doch was tolles. Aber wer muss eigentlich den schönen Schnee schieben?

Das Schneeräumen gehört, ebenso wie die Streupflicht, unter den allgemeinen Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht1. Demnach muss, wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter treffen2.

Grundsätzlich trifft diese Pflicht den Eigentümer. Dieser kann die Pflicht entweder durch ausdrückliche Vereinbarung oder aber durch eine Regelung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen3

Ein Hinweis in der Hausordnung reicht nach Ansicht des AG Köln4 nicht aus, der „Überraschungseffekt“ sei hierbei zu groß.

Dies macht den Eigentümer jedoch nicht gänzlich frei von jeder Pflicht, er muss kontrollieren ob der Mieter seiner Pflicht nachkommt5. Tut er dies nicht und es passiert ein Unfall, so haften Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch nach § 421 BGB.

Geräumt werden muss bis 7 Uhr in der früh und dies sollte bis 20 Uhr auch so bleiben6.

Ist der Mieter durch eine dauerhafte Krankheit oder aufgrund seines Alters verhindert, dann kann er die Leistung verweigern gem. § 275 Abs. 3 BGB. Dies gilt jedoch nur dann, wenn keine andere Person gefunden werden kann, die der Streupflicht nachkommt7.

Also, erst die Arbeit, dann das Vergnügen!

06/12/2012
von Gedankensalate
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Türchen No. 6 – Der Nikolaus war´s!

Heute ist der Nikolaustag. Stellen wir uns folgenden Fall vor:

Der kleine Max, schon stolze 20 Jahre alt, stellt am Vorabend des Nikolaustages seine Stiefel – frisch geputzt – vor seine Zimmertür. Des Nachts hört unser kleiner Max einen Esel „iahhhh“ – en. Leise schleicht er sich ans Fenster und erspäht einen großen Mann, der weiße Bart strahlt ganz hell und sein roter Mantel berührt fast den Boden. Max Augen glänzen schon, weiss er doch: Dies ist der Nikolaus. Doch siehe da, noch eine Gestalt gesellt sich zum Nikolaus dazu, es ist Knecht Ruprecht. Seine gewaltige Rute wirft einen langen Schatten. Max, der immer brav war, schleicht sich zurück ins Bettchen. Weiterlesen →

05/12/2012
von Gedankensalate
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Türchen No. 5 – Mysterium Fallfrage

Tür No. 5

Für manche ist schon die Fallfrage der Klausur ein schwieriger Fall. Häufig verfehlt die geschriebene Klausur das Ziel, weil die Fallfrage nicht verstanden wurde.

Heute verstecken sich Fallfragen und deren Übersetzung hinter Türchen No. 5 😉

Fallfragen im Öffentlichen Recht

Wie wird das Gericht entscheiden?

Gefragt ist hier nicht nur nach dem Erfolg der Klage (mgl. Antwort wäre dann Ja oder Nein), sondern nach dem Entscheidungsinhalt in der Hauptsache (Tenor)!

Hat die Klage Erfolg?

Hier liegt ein prozessualer Einstieg vor. Es ist also die Zulässigkeit und die Begründetheit der Klage zu prüfen.

Ist die Maßnahme rechtmäßig?

Kein prozessualer Einstieg. Zu prüfen sind EGL, formelle und materielle Rechtmäßigkeit.

Mit welchem Rechtsbehelf könnte X gegen Maßnahme Y vorgehen?

Hier geht es nur darum, den richtigen Rechtsbehelf zu finden. Nicht aber im Anschluss Zulässigkeit und Begründetheit zu prüfen. In der Antwort ist somit zunächst darauf einzugehen welcher Rechtsbehelf überhaupt in Frage kommt (Bspw. VA, dann ist auf das Vorverfahren und anschließend die Anfechtungsklage einzugehen).

Ist die Verfassungsbeschwerde zulässig?

Hier ist nur nach der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gefragt. Nicht nach der Begründetheit.

Hat die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg?

Hier ist nach Zulässigkeit und Begründetheit gefragt.

Hat X einen Anspruch gegen Y?

Keine prozessuale Frage. Hier geht es um das Auffinden und prüfen der AGL. Weiterlesen →

04/12/2012
von Gedankensalate
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Türchen No. 4 – Nr. 5 lebt!

Tür No. 4

Hinter Türchen No. 4 verbirgt sich ein Automat.

Jeder von uns kennt bestimmt einen Automaten. Der eine ist gefüllt mit Süßem, der andere mit Durstlöschern, dann gibt es noch die Zigarettenautomaten, Automaten die Tickets für die Bahn ausspucken und so weiter und so weiter.

Aber wie kommt der Vertrag zwischen Dir und dem Automaten eigentlich zustande?

Wie soll es anders sein: Es ist strittig.

Eine Meinung stellt darauf ab, durch das Aufstellen des Automaten würde schon das Angebot abgegeben (die sog. offerte ad incertas personas = das Angebot an jedermann) 1.

Das Angebot soll solange gelten, wie der Vorrat im Automaten reicht und dieser funktioniert 2. Rein dogmatisch gesehen stellt die Annahme durch denjenigen der das Geld einwirft eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung dar, § 151 S. 1 1. Fall BGB.

Problematisch an dieser Sicht ist allerdings der Fall, in dem nach dem Geldeinwurf nichts rauskommt. Denn nach o.g. Ansicht ist die Annahme bereits durch die ordnungsgemäße Bedienung des Automaten erfolgt (Geldeinwurf).

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03/12/2012
von Gedankensalate
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Türchen No. 3 – Die Eisenhower Matrix

Tür No. 3

Hinter Tür No. 3 versteckt sich die Eisenhower Matrix.

Jeder von uns kennt es: die Sache mit dem Zeitmanagment. Das Chaos auf dem Schreibtisch, meterlange To-Do-Listen, 3675 Post-It´s überall und wo ist eigentlich der Hund?

Die Eisenhower Matrix ist eine Art des Zeitmanagments (- und wie ich finde eine effiziente).

Sie ist eigentlich ganz einfach erklärt:

Das Prinzip ist folgendes:

Es gibt einerseits die Dringlichkeit und andererseits die Wichtigkeit. Daraus ergeben sich nach obigen Grafik vier Felder.

Wenn ihr nun eure Woche, den Tag oder was auch immer plant, dann könnt ihr die einzelnen zu erledigenden Posten in das jeweilige Feld einordnen. Daraus ergibt sich dann die Reihenfolge der Dinge die zu erledigen sind – nach Priorität.

Der Weg alles als Dringend und Wichtig zu erachten ist hierbei der falsche. Sieht doch doof aus, wenn in den anderen Kästen nichts drin steht 🙂 .

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