Juristischer Gedankensalat

Rund um das Studium der Rechtswissenschaften

02/12/2012
von Gedankensalate
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Türchen No. 2 – Gedichteter Diebstahl

Tür No. 2

 

Hinter dem zweiten Türchen versteckt sich das Schema zum Diebstahl in der kreativen Variante:

Im objektiven Tatbestand,
ist alles außer Rand und Band.
Die Sache war beweglich,
doch Sichern war vergeblich.
Denn T der grobe Bösewicht,
verstand die Bedeutung "fremde" nicht.
Gebrochen war der Herrschaftswille,
ob nun laut oder in Stille.
T nahm was er kriegen kann,
weshalb Gewahrsam neu begann.
Eine Wegnahme wart so geschehen - 
Eigentum „Auf Wiedersehen!“

Im subjektiven Tatbestand,
knüpfen wir erneut das Band.
Hier findet sich der Vorsatz wieder,
und dieser schlägt gleich zweimal nieder.
Schau mal in 242 rein:
Zueignung muss rechtswidrig sein.
Ist ein Vorsatz klar gegeben
kannst Du von Enteignung reden.
Und ist dies absichtlich geschehen
ist auch die Aneignung zu sehen.

Zu guter Letzt,
prüfst du jetzt,
die Rechtswidrigkeit und auch die Schuld,
bleib gelassen und hab Geduld.

(c) JUGW 2012

01/12/2012
von Gedankensalate
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Türchen No. 1 – Vielfältigkeit eines Juristen

Tür No. 1

Hinter dem 1. Türchen versteckt sich eine große Persönlichkeit. Jeder von uns kennt ihn, aber kaum jemand weiss was er außerhalb der Lyrik noch verfasst hat.

Im Sommer 1771 reichte er an der Universität Straßburg seine Doktorarbeit ein. Diese wurde jedoch aufgrund von Ketzereien gegen die Kirche nicht angenommen. Stattdessen wurde ihm die Möglichkeit eröffnet ein sog. „Lizenziat“ 1 zu erwerben.Unser Junger Mann verteidigte daraufhin am 06.08.1771 seine Arbeit mit dem Titel „Positiones Juris“ 2 ein.

Die Arbeit umfasste ganze 56 Sätze, auf lateinisch. Da staunt der Jurastudent von heute! 😉

Die 56 Thesen sind – grob ausgedrückt – eine Kritik an den zehn Geboten und der Kirche. Unser Dichterischer Jurist beschäftigt sich aber auch mit der Frage, ob eine Kindsmörderin der Todesstrafe zu unterwerfen ist. Genau diese Frage findet sich später in einem seiner bekanntesten Werke wieder und beschäftigt auch heute noch so manchen Jurastudenten 3.

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01/12/2012
von Gedankensalate
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Es weihnachtet nun doch sehr …..

…… da muss ein Adventskalender her!

Egal wie alt, die Schokolade schmeckt immer.

Im Adventskalender vom Juristischen Gedankensalat gibt es zwar keine Schokolade (gut, für die Autorin schon.), aber es gibt jeden Tag etwas aus der „Jura“-Welt zu entdecken.

Übrigens:

Der Adventskalender ist genaugenommen eine Erfindung aus Deutschland. Ursprünglich war er eine Zählhilfe bis zum Heiligabend. Bis ins 19. Jahrhundert lassen sich seine Spuren zurückverfolgen. Er hat nichts mit Religion zu tun, obwohl er heute weltweit in den christlich geprägten Ländern genutzt wird.

Ich wünsche allen eine fröhliche, stressfreie Vorweihnachtszeit!

28/10/2012
von Gedankensalate
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Wer hat an der Uhr gedreht …..

… ist es wirklich schon so spät? Heute Nacht wurde uns eine Stunde „geschenkt“. Wobei, genaugenommen haben wir sie zurückbekommen.

Und wie das bei Juristen so ist …….. gibt es natürlich auch im Hinblick auf die Zeitumstellung rechtliche Fragen.

Zu diesen Fragen stand Prof. Götz Schulze Rede und Antwort im rbb.

Der Plan das Blitzerfoto aus der Nacht der Zeitumstellung abzuschmettern weil man zur „selben Zeit“ woanders war, könnte an der Programmierung der Blitzer scheitern.

Und die Sache mit dem Schadensersatzanspruch des Bauers riecht verdächtig nach einer Frage für die mündliche Prüfung 😉 . Denn, der Staat handelt rechtmäßig. Die Kühe sind umsonst gestresst 🙂 .

Die Nachtschicht in der Nacht der Zeitumstellung ist nicht automatisch eine Stunde länger, es sei denn der Arbeitsvertrag regelt die Länge der Schicht nicht.

Und das erstellte Horoskop mit dem wichtigen Faktor „Zeit“ für den Zeitraum der Zeitumstellung muss die Stunde genau eingrenzen 😉

Das Video gibts hier: Rbb – Abendschau

27/10/2012
von Gedankensalate
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Rezension: Heinrich Wille – Ein Mord, der keiner sein durfte. Der Fall Uwe Barschel und die Grenzen des Rechtsstaates

StPO und StGB lässt grüßen!

Im Rotpunktverlag erschien das lange verbotene Buch von Staatsanwalt Heinrich Wille. Er war der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft und ab 1994 mit dem Fall Uwe Barschel betraut. Ein lesenswertes Buch für Jurastudenten, Praktiker und all jene die Kriminalfälle ohne Täter mögen.

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