11/06/2012
von Gedankensalate
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Am 08.06.2012 legte die Hochschulstrukturkommission Brandenburg ihren Abschlussbericht vor.
Innerhalb des Berichtes (Punkt 5.1.2.) werden die Rechtswissenschaftlichen Studiengänge des Landes Brandenburg näher betrachtet (Punkt 5.1.2.1.). Dies ist für all jene von Interesse die sich derzeit an der Juristischen Fakultät Potsdam befinden, als auch für Studieninteressierte.
Angesichts der Tatsache, dass im Land Brandenburg an zwei Universitäten der Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Juristische Prüfung studiert werden kann, kommt die Kommission zu dem Ergebnis die Empfehlung auszusprechen die Juristische Fakultät an der Universität Potsdam zu schliessen.
Diese hat in Ihrer Pressemitteilung vom 08.06.2012 nicht nur ihre Kritik an diesem Vorschlag kundgetan, sondern auch Gegenvorschläge gemacht.
Da ich selbst an der UP studiere und auch aus vielen, vielen Diskussionen den Vergleich der UP mit der Viadrina Frankfurt/Oder verfolgen konnte, erstaunt mich die Empfehlung der Kommission. Sollte etwa die überaus grosszügige Förderung der Viadrina schon ein erstes Zeichen zur Schliessung der Juristischen Fakultät in Potsdam gewesen sein? Ich hoffe nicht.
Im Bericht wird zur Situation beider Juristischer Fakultäten mit dem Studienabschluss 1. Juristische Prüfung wie folgt Stellung genommen:
Diesbezüglich bildet auch das Land Brandenburg keine Ausnahme; die beiden Studiengänge Rechtswissenschaften an UNIP wie EUV sind jeweils voll bzw. sogar überausgelastet. Trotz des somit erfreulichen Beitrags der Studiengänge zur Sicherstellung eines hohen Niveaus der Studienanfängerzahlen im Land Brandenburg würde es aus Sicht der Kommission deutlich zu kurz greifen, hieraus ohne weiteres zu schlussfolgern, dass die in den beiden Studiengängen vorhandenen Ausbildungskapazitäten unter strukturellen Gesichtspunkten innerhalb der brandenburgischen Hochschul-landschaft und des ihr immanenten Ausbildungsportfolios angemessen dimensioniert sind. Vielmehr war auch das Ergebnis der rechtswissenschaftlichen Ausbildungsleistung an den brandenburgischen Universitäten mit in den Blick zu nehmen und damit die Frage der im Land tatsächlich generierten Absolventinnen und Absolventen. Die diesbezügliche Analyse auf Grundlage der eigenen Erhebungen von UNIP und EUV ergibt, dass innerhalb des Jurastudiums bis zur Absolvierung der Ersten Juristischen Prüfung ein sehr hoher Studierendenschwund stattfindet. Dabei handelt es sich grundsätzlich um ein nicht allein brandenburgspezifisches Phänomen; vielmehr weist das juristische Studium bundesweit recht hohe Abbruch- bzw. Studienfachwechselquoten auf.
Natürlich hat Jura eine der höchsten (wenn nicht sogar die höchste) Abbrecherqoute. Dies ist allerdings keine neue Entwicklung, sondern zieht sich durch die Geschichte des Studiums der Rechtswissenschaften wie ein roter Faden. Insofern mag das Argument der Abbrecherqoute in diesem Kontext verwundern. Weiterlesen →