Diese Liste soll die „Klassiker“ Entscheidungen aus dem Öffentlichen Recht darstellen. Ich werde sie immer mal wieder erweitern, sowie die Literaturhinweise bearbeiten.
Apothekenurteil (BVerfGE 7, 377)
Anwendung Art. 12 GG – Grundrecht der Berufsfreiheit. Das BverfG stellte fest: Das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG, schützt sowohl die Berufswahlfreiheit– als auch die Berufsausübungsfreiheit. Damit erfasst der Schranken- und Regelungsvorbehalt beide Aspekte des Grundrechtes.
Entwicklung der Drei-Stufen-Lehre (Standort in der Prüfung: In der Verhältnismäßigkeit anstelle von Erforderlichkeit und Angemessenheit.
- Stufe – Berufsausübungsregelungen („Wie“) Inhaltliche Regelungen bzgl. der Berufsausübung
- Stufe – subjektive Zulassungsvoraussetzungen („Ob“) Zugangsvoraussetzungen wie Abschlüsse, Fähigkeiten, Kenntnisse u.s.w.
- Stufe – objektive Zulassungsvoraussetzungen („Ob) Unabhängig vom Grundrechtsinhaber, z.B. Zulassungsqouten


Der komplette Gesetzestext des Strafgesetzbuches ist online verfügbar. Gut, das alleine führt noch nicht zu Freudensprüngen. Aber, es ist ja auch noch nicht alles!